Page 46 - Älter werden im Landkreis Biberach
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AMBULANTE BETREUUNG UND PFLEGE
5.3 Angebote zur 5.3.1 Bürgerschaftliche
Unterstützung im Initiativen
Alltag
In mehreren Orten im Landkreis sind
Der Begriff „Angebote zur Unterstüt- mittlerweile bürgerschaftliche Initiati-
zung im Alltag“ ist der Oberbegriff für ven entstanden, die Betroffenen hel-
verschiedene Entlastungs- und Be- fen, ihre alltäglichen Arbeiten, Proble-
treuungsangebote. Diese können in me und Sorgen zu bewältigen. Im
drei Gruppen eingeteilt werden: Blick ist eine sorgende Gemeinschaft
Betreuungsangebote und ein soziales Miteinander in der
haushaltsnahe Dienstleistungen jeweiligen Gemeinde. Alter, Behin-
Gruppenangebote und Freizeiten derung und Pflegebedürftigkeit sollen
zu selbstverständlichen Themen in
Sofern die Angebote nach § 45c SGB der Gemeinde werden.
XI anerkannt sind, kann eine pflege-
bedürftige Person bereits mit Pflege- Praktische Hilfen im Haushalt und
grad 1 den Entlastungsbetrag der Garten, Begleitdienste zum Arzt oder
Pflegekasse in Höhe von 131 Euro zu Veranstaltungen oder auch ge-
einsetzen. meinschaftliche Aktivitäten werden
angeboten.
Angebote mit rotem Punkt sind
nach §45c des Sozialgesetzbuches XI Die Angebote werden durch ehren-
anerkannt. Bei Vorliegen eines Pflege- amtliches Engagement ermöglicht.
grades kann der Einsatz über den Für ihren Einsatz können die Helfen-
Entlastungsbetrag mit der Pflegever- den eine pauschale Entschädigung
sicherung abgerechnet werden. oder teilweise auch eine Gutschrift
auf einem Zeitkonto bekommen.
TIPP
Dienste, die ihre Angebote anerken-
nen lassen möchten, finden alle Infor-
mationen hier: Bürger für Bürger Bad Buchau
Bürgergemeinschaft am Federsee
Marktplatz 1 · 88422 Bad Buchau
0171/2734607
www.usta-bw.de/anerkennung wissu@gmx.de
www.bfb-f.de
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