Page 12 - Seniorenwegweiser St. Ingbert 2026
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        Beratung und Information


        Betreuung nach dem                   oder Bekannte berücksichtigt wer-
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        Betreuungsgesetz                     gung oder sind nicht geeignet, wird
                                             die Betreuung einem neutralen, eh-
        Eine gesetzliche Betreuung kann      renamtlichen Betreuer oder einem
        eingerichtet werden, wenn ein Voll-  Berufsbetreuer übertragen. Diese
        jähriger infolge einer               Betreuer besorgen die gerichtlich
        • Psychischen Erkrankung             bestimmten Aufgaben des Betreuten
        • Körperlichen Behinderung oder      rechtlich und betreuen den Betreuten
        • Seelischen oder geistigen Behin-   im erforderlichen Umfang auch per-
          derung seine  Angelegenheiten      sönlich.
          ganz oder teilweise nicht (mehr)
          selbst regeln kann (§ 1896 Bür-    Kreisverwaltung
                                             Saarpfalz-Kreis
          gerliches Gesetzbuch).
                                             Betreuungsbehörde
        Eine Betreuung kann  von jedem
                                             Telefon 06841 1 04-0
        schriftlich oder persönlich beim zu-
                                               k400@saarpfalz-kreis.de
        ständigen (wohnungsabhängigen)
        Amtsgericht (Betreuungsgericht) an-    www.saarpfalz-kreis.de
        geregt werden.
        Vor Einrichtung einer Betreuung ist
        immer zu prüfen, ob die erforderliche   Gesundheitsamt
        Unterstützung des Betroffenen nicht
        in anderer Weise sichergestellt wer-  Das Gesundheitsamt bietet Beratung,
        den kann. Betreuer  werden  vom      Aufklärung, Prävention,  Vorsorge
        Vormundschaftsgericht nur für sol-   und Überwachung bei übertragbaren
        che Aufgabenkreise bestellt, in denen   Krankheiten einschließlich Tuberku-
        der Betroffene eine rechtliche Un-   lose, Reiseimpfberatung und Rei-
        terstützung / Hilfe benötigt, die nicht   seimpfungen.
        durch einen Bevollmächtigten (Vor-
        sorgevollmacht) oder beispielsweise   Kreisverwaltung Saarpfalz-Kreis
        durch Hilfe  von Dritten geregelt    Gesundheitsamt
        werden kann.                         Sozialer Dienst
        Dabei sollen bei der Auswahl des     Telefon 06842 934949
        Betreuers grundsätzlich Angehörige   oder 06841 1 04-8362


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