Page 33 - Seniorenwegweiser St. Ingbert 2026
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                                           Wohnen und Stationäre Pflege


                                           Ministerium für Arbeit, Soziales,
                                           Frauen und Gesundheit
                                           Heimaufsicht
                                           Hotline 0681 501-3339
                                              vzabtg@soziales.saarland.de

                                           Pflegebeauftragter
                                           Jürgen Bender
                                           Telefon 0681 501-3297




                                            Hospizdienst und

                                            Palliativpflege

              Viele Stationäre Einrichtun-  Diese haben zum Ziel, die Lebens-
          gen bieten zusätzlich Tages-      qualität von unheilbar schwerstkran-
          pflege und Kurzzeitpflege an.     ken Patienten bis zuletzt zu erhalten
                                            und ihnen ein Sterben in Würde und
                                            Geborgenheit zu ermöglichen:
                                            • Kostenlose Hausbesuche und
       Heimaufsicht                           Beratungsgespräche
                                            • Informationen zur Schmerz-

                                              therapie
       Die Interessen älterer Menschen in
                                            • Beistand und Unterstützung
       stationären Pflege- und Kurzzeit-
                                              durch qualifizierte ehrenamtliche
       pflegeeinrichtungen werden im Saar-
                                              Hospizhelfer/innen
       land durch das Landesheimgesetz
                                            • Zusammenarbeit mit den
       vom 6. Mai 2009 geschützt. Für
                                              behandelnden Ärzten, ökumeni-
       Bewohnerinnen und Bewohner im
                                              schen Sozialstationen
       Betreuten Wohnen gilt dies, wenn
       sie vertraglich zur Abnahme von Be-
       treuungs- oder Pflegeleistungen ver-
                                                      Bitte fragen Sie hierzu bei
       pflichtet sind. Zuständig für Beratung
                                                   Ihrem Hausarzt nach.
       und Schutz ist die Heimaufsicht.
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