Page 33 - Seniorenwegweiser St. Ingbert 2026
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Wohnen und Stationäre Pflege
Ministerium für Arbeit, Soziales,
Frauen und Gesundheit
Heimaufsicht
Hotline 0681 501-3339
vzabtg@soziales.saarland.de
Pflegebeauftragter
Jürgen Bender
Telefon 0681 501-3297
Hospizdienst und
Palliativpflege
Viele Stationäre Einrichtun- Diese haben zum Ziel, die Lebens-
gen bieten zusätzlich Tages- qualität von unheilbar schwerstkran-
pflege und Kurzzeitpflege an. ken Patienten bis zuletzt zu erhalten
und ihnen ein Sterben in Würde und
Geborgenheit zu ermöglichen:
• Kostenlose Hausbesuche und
Heimaufsicht Beratungsgespräche
• Informationen zur Schmerz-
therapie
Die Interessen älterer Menschen in
• Beistand und Unterstützung
stationären Pflege- und Kurzzeit-
durch qualifizierte ehrenamtliche
pflegeeinrichtungen werden im Saar-
Hospizhelfer/innen
land durch das Landesheimgesetz
• Zusammenarbeit mit den
vom 6. Mai 2009 geschützt. Für
behandelnden Ärzten, ökumeni-
Bewohnerinnen und Bewohner im
schen Sozialstationen
Betreuten Wohnen gilt dies, wenn
sie vertraglich zur Abnahme von Be-
treuungs- oder Pflegeleistungen ver-
Bitte fragen Sie hierzu bei
pflichtet sind. Zuständig für Beratung
Ihrem Hausarzt nach.
und Schutz ist die Heimaufsicht.
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