Page 73 - Wegweiser für ältere Menschen im Landkreis Heidenheim 2025
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Pflegeversicherung
                       Finanzielle Hilfen und Pflegezeit 6








        6.1 Pflegeversicherung


        Pflegebedürftig sind Menschen, die
        gesundheitlich bedingte Beein-
        trächtigungen der Selbstständig-     Überblick Pflegegrade:
        keit aufweisen und deshalb Hilfe
        von anderen brauchen und die ihre
                                             Pflegegrad      1
        körperlichen, kognitiven oder psy-
        chischen Belastungen nicht selbst-   Geringe Beeinträchtigung der Selbst-
                                             ständigkeit oder der Fähigkeiten
        ständig kompensieren können.
                                                            12,5 – 26,9 Punkte
        Der Medizinische Dienst (MD) be-
        wertet folgende Lebensbereiche       Pflegegrad     2
        („Module”): 1. Mobilität, 2. Kogni-
                                             Erhebliche Beeinträchtigung der Selbst-
        tive / kommunikative Fähigkeiten,
                                             ständigkeit oder der Fähigkeiten
        3. Verhaltensweisen und psy-
                                                            27,0 – 47,4 Punkte
        chische Problemlagen, 4. Selbst-
        versorgung, 5. Bewältigung und       Pflegegrad     3
        Umgang mit krankheitsspezifi-
                                             Schwere Beeinträchtigung der Selbst-
        schen und therapiebedingten An-
                                             ständigkeit oder der Fähigkeiten
        forderungen, 6. Gestaltung des All-
                                                            47,5 – 69,9 Punkte
        tagslebens und sozialer Kontakte.
        Anträge sind an die zuständige Pfle-  Pflegegrad     4
        gekasse (Krankenkasse) zu richten.
        Die Leistungen können entweder       Schwerste Beeinträchtigung der
                                             Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
        als Pflegesachleistung, als Pflege-
                                                             70,0 – 89,9 Punkte
        geld oder als kombinierte Leistung
        aus Pflegegeld und Pflegesachleis-
                                             Pflegegrad      5
        tung in Anspruch genommen wer-
        den.                                  Schwerste Beeinträchtigung der
                                              Selbstständigkeit oder der Fähigkei-
                                              ten mit besonderen Anforderungen an
                                              die pflegerische Versorgung
                                                             90,0 – 100 Punkte
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