Page 73 - Wegweiser für ältere Menschen im Landkreis Heidenheim 2025
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Pflegeversicherung
Finanzielle Hilfen und Pflegezeit 6
6.1 Pflegeversicherung
Pflegebedürftig sind Menschen, die
gesundheitlich bedingte Beein-
trächtigungen der Selbstständig- Überblick Pflegegrade:
keit aufweisen und deshalb Hilfe
von anderen brauchen und die ihre
Pflegegrad 1
körperlichen, kognitiven oder psy-
chischen Belastungen nicht selbst- Geringe Beeinträchtigung der Selbst-
ständigkeit oder der Fähigkeiten
ständig kompensieren können.
12,5 – 26,9 Punkte
Der Medizinische Dienst (MD) be-
wertet folgende Lebensbereiche Pflegegrad 2
(„Module”): 1. Mobilität, 2. Kogni-
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbst-
tive / kommunikative Fähigkeiten,
ständigkeit oder der Fähigkeiten
3. Verhaltensweisen und psy-
27,0 – 47,4 Punkte
chische Problemlagen, 4. Selbst-
versorgung, 5. Bewältigung und Pflegegrad 3
Umgang mit krankheitsspezifi-
Schwere Beeinträchtigung der Selbst-
schen und therapiebedingten An-
ständigkeit oder der Fähigkeiten
forderungen, 6. Gestaltung des All-
47,5 – 69,9 Punkte
tagslebens und sozialer Kontakte.
Anträge sind an die zuständige Pfle- Pflegegrad 4
gekasse (Krankenkasse) zu richten.
Die Leistungen können entweder Schwerste Beeinträchtigung der
Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
als Pflegesachleistung, als Pflege-
70,0 – 89,9 Punkte
geld oder als kombinierte Leistung
aus Pflegegeld und Pflegesachleis-
Pflegegrad 5
tung in Anspruch genommen wer-
den. Schwerste Beeinträchtigung der
Selbstständigkeit oder der Fähigkei-
ten mit besonderen Anforderungen an
die pflegerische Versorgung
90,0 – 100 Punkte
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