Page 78 - Wegweiser für ältere Menschen im Landkreis Heidenheim 2025
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Wohngeld | Schwerbehindertenausweis
          6      Finanzielle Hilfen und Pflegezeit








           genanteil der pflegerischen Ver-    Wohngeldanspruch haben Empfän-
           sorgung nicht selbst finanziert wer-  ger/-innen von Arbeitslosen- oder
           den kann.                          Sozialgeld nach SGB II, Grundsi-
           Eine weitere Form der Sozialhilfe   cherung im Alter bzw. Erwerbsmin-
           ist die Grundsicherung im Alter. An-  derung nach SGB XII, Hilfe zum
           spruch auf Grundsicherung im Alter   Lebensunterhalt nach SGB XII.
           und bei Erwerbsminderung besteht   Wohngeldanträge können beim zu-
           für ältere und dauerhaft voll er-  ständigen Bürgermeisteramt gestellt
           werbsgeminderte Personen, die ih-  werden. Auskünfte erteilt auch das
           ren notwendigen Lebensunterhalt    Landratsamt.
           nicht selbst beschaffen können.
                                                Landratsamt Heidenheim
            Landratsamt Heidenheim              Soziale Sicherung und
            Soziale Sicherung und               Integration
            Integration                         Schnaitheimer Straße 12
                                                89520 Heidenheim
            Schnaitheimer Straße 12
            89520 Heidenheim                    TELEFON
                                                0 73 21/3 21-2406
            TELEFON
            0 73 21/3 21-22 99


                                              6.5 Schwerbehindertenausweis
           6.4 Wohngeld
                                              Menschen, deren Grad der Behin-
           Ein Anspruch auf Wohngeld kann     derung mindestens 50 beträgt und
           sowohl für Mieter/-innen (Mietzu-  die ihren gewöhnlichen Aufenthalt
           schuss) als auch für Eigentümer/-  in Deutschland haben, gelten als
           innen (Lastenzuschuss) von Wohn-   schwerbehindert. Das Gesundheits-
           raum bestehen. Die Höhe des Wohn-  amt stellt auf Antrag fest: das Vor-
           gelds ist abhängig von der Anzahl   liegen einer Behinderung, den Grad
           der Haushaltsmitglieder, Höhe des   der Behinderung (GdB) und weitere
           anzurechnenden Familieneinkom-     gesundheitliche Merkmale (Kenn-
           mens, Höhe der zuschussfähigen     zeichen zur Inanspruchnahme von
           Mieten oder Belastungen. Keinen    Nachteilsausgleichen).

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