Page 40 - Seniorenwegweiser St. Ingbert 2026
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        Finanzielle Hilfen im Alter




        Wohngeld

        Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss
        zu den Aufwendungen  für Wohn-
        raum. Antragsberechtigt sind Mieter
        und Eigentümer  von Wohnraum.
        Auch Untermieter und Bewohner
        von Alten- und Pflegeheimen können   Grundsicherung
        Wohngeld beantragen. Die Höhe
        des Wohngeldes hängt ab vom Fa-      im Alter und bei
        milieneinkommen, der monatlichen  Erwerbsminderung
        Miete bzw. Belastung und der Zahl
        der zu Ihrem Haushalt zählenden      Die Grundsicherung im  Alter und
        Familienmitglieder. Mieten und Be-   bei Erwerbsminderung ist eine Form
        lastungen sind bis zu bestimmten     der Sozialhilfe. Antragsberechtigt ist
        Höchstbeträgen zuschussfähig. Die    jeder, der die maßgebliche Alters-
        Höchstbeträge richten sich nach      grenze erreicht hat. Personen die
        der Anzahl der Haushaltsangehöri-    nach dem 31.12.1946 geboren sind,
        gen, der erstmaligen Bezugsfertigkeit   erreichen sie mit  Vollendung des
        und Ausstattung der Wohnung, so-     65. Lebensjahres und einem bzw.
        wie nach der Mietenstufe. Wohngeld   mehreren Monaten in Abhängigkeit
        wird vom Beginn des Antragsmonats    von ihrem Geburtsjahrgang. Zum
        an bewilligt. Die Bewilligung gilt in   antragsberechtigten Personenkreis
        der Regel zunächst für 12 Monate.    zählen aber auch diejenigen Perso-
                                             nen, die dauerhaft voll erwerbsge-
               Wenden Sie sich bei           mindert sind.
           Fragen an die Wohngeldstelle:     Dazu zählen z.B. die Bezieher einer
                                             auf Dauer zuerkannten Rente wegen
                                             voller Erwerbsminderung.
        Kreisverwaltung Saarpfalz-Kreis      Ziel der Grundsicherung ist es, die
        Wohngeldstelle
                                             Leistungsberechtigten in die Lage
        Telefon 06841 1 04-175               zu  versetzen, ihren maßgeblichen
          www.saarpfalz-kreis.de             Bedarf zu decken, soweit sie selbst

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