Page 40 - Seniorenwegweiser St. Ingbert 2026
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Finanzielle Hilfen im Alter
Wohngeld
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss
zu den Aufwendungen für Wohn-
raum. Antragsberechtigt sind Mieter
und Eigentümer von Wohnraum.
Auch Untermieter und Bewohner
von Alten- und Pflegeheimen können Grundsicherung
Wohngeld beantragen. Die Höhe
des Wohngeldes hängt ab vom Fa- im Alter und bei
milieneinkommen, der monatlichen Erwerbsminderung
Miete bzw. Belastung und der Zahl
der zu Ihrem Haushalt zählenden Die Grundsicherung im Alter und
Familienmitglieder. Mieten und Be- bei Erwerbsminderung ist eine Form
lastungen sind bis zu bestimmten der Sozialhilfe. Antragsberechtigt ist
Höchstbeträgen zuschussfähig. Die jeder, der die maßgebliche Alters-
Höchstbeträge richten sich nach grenze erreicht hat. Personen die
der Anzahl der Haushaltsangehöri- nach dem 31.12.1946 geboren sind,
gen, der erstmaligen Bezugsfertigkeit erreichen sie mit Vollendung des
und Ausstattung der Wohnung, so- 65. Lebensjahres und einem bzw.
wie nach der Mietenstufe. Wohngeld mehreren Monaten in Abhängigkeit
wird vom Beginn des Antragsmonats von ihrem Geburtsjahrgang. Zum
an bewilligt. Die Bewilligung gilt in antragsberechtigten Personenkreis
der Regel zunächst für 12 Monate. zählen aber auch diejenigen Perso-
nen, die dauerhaft voll erwerbsge-
Wenden Sie sich bei mindert sind.
Fragen an die Wohngeldstelle: Dazu zählen z.B. die Bezieher einer
auf Dauer zuerkannten Rente wegen
voller Erwerbsminderung.
Kreisverwaltung Saarpfalz-Kreis Ziel der Grundsicherung ist es, die
Wohngeldstelle
Leistungsberechtigten in die Lage
Telefon 06841 1 04-175 zu versetzen, ihren maßgeblichen
www.saarpfalz-kreis.de Bedarf zu decken, soweit sie selbst
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