Page 42 - Seniorenwegweiser St. Ingbert 2026
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        Finanzielle Hilfen im Alter




        dazu aus ihrem  vorhandenen Ein-
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        kommen und Vermögen nicht in der
                                                   örtlichen Träger der Sozialhilfe zu
        Lage sind.
                                                   stellen, in dessen Zuständigkeits-
        Die Grundsicherung stellt keine ren-
                                                   bereich der gewöhnliche Aufent-
        tenähnliche Leistung dar. Der Bedarf
                                                   halt liegt. Für das Gebiet des
        wird in jedem einzelnen Fall ermittelt
                                                   Saarpfalz-Kreises ist das Amt für
        und der Anspruch errechnet.
                                                   soziale Sicherung in Homburg
        Grundsicherung umfasst:
                                                   zuständig.
        • den maßgebenden Regelsatz
        • die angemessenen Kosten für Un-
          terkunft und Heizung
        • evtl. Mehrbedarfszuschläge (z.B.   Kreisverwaltung Saarpfalz-Kreis
          beim Vorliegen einer erheblichen   Amt für soziale Sicherung
          Gehbehinderung oder einer be-      Telefon 06841 1 04-0
          sonderen kostenaufwändigen Er-       grundsicherung
          nährung)                             @saarpfalz-kreis.de
        • Beiträge zur Kranken- und Pflege-    www.saarpfalz-kreis.de
          versicherung
        Dem so ermittelten Bedarf wird das
        anzurechnende Einkommen, z.B. Al-
        tersrente, gegenübergestellt.        Befreiung oder
        Der so errechnete Fehlbetrag be-     Ermäßigung beim
        zeichnet die Höhe des möglichen
        Leistungsanspruchs.                  Rundfunkbeitrag
        Leistungen können jedoch nur dann
        gewährt werden, wenn  der  Leis-     Unter bestimmten Voraussetzungen
        tungsberechtigte nicht über Vermö-   sind Befreiung oder Ermäßigung
        genswerte verfügt, die einzusetzen   möglich. Anspruchsberechtigt sind
        sind. Ein angemessenes Hausgrund-    u. a. Empfänger bestimmter Sozial-
        stück ist in der Regel von der Ver-  leistungen (z. B. Bürgergeld, Sozial-
        wertung ausgenommen. Auch die        hilfe). Menschen mit Behinderung
        eigene Todesfallvorsorge wird in an-  können – je nach Nachweis – befreit
        gemessener Höhe berücksichtigt.      oder (bei Merkzeichen RF) ermäßigt


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