Page 42 - Seniorenwegweiser St. Ingbert 2026
P. 42
5
Finanzielle Hilfen im Alter
dazu aus ihrem vorhandenen Ein-
Die Anträge sind bei dem
kommen und Vermögen nicht in der
örtlichen Träger der Sozialhilfe zu
Lage sind.
stellen, in dessen Zuständigkeits-
Die Grundsicherung stellt keine ren-
bereich der gewöhnliche Aufent-
tenähnliche Leistung dar. Der Bedarf
halt liegt. Für das Gebiet des
wird in jedem einzelnen Fall ermittelt
Saarpfalz-Kreises ist das Amt für
und der Anspruch errechnet.
soziale Sicherung in Homburg
Grundsicherung umfasst:
zuständig.
• den maßgebenden Regelsatz
• die angemessenen Kosten für Un-
terkunft und Heizung
• evtl. Mehrbedarfszuschläge (z.B. Kreisverwaltung Saarpfalz-Kreis
beim Vorliegen einer erheblichen Amt für soziale Sicherung
Gehbehinderung oder einer be- Telefon 06841 1 04-0
sonderen kostenaufwändigen Er- grundsicherung
nährung) @saarpfalz-kreis.de
• Beiträge zur Kranken- und Pflege- www.saarpfalz-kreis.de
versicherung
Dem so ermittelten Bedarf wird das
anzurechnende Einkommen, z.B. Al-
tersrente, gegenübergestellt. Befreiung oder
Der so errechnete Fehlbetrag be- Ermäßigung beim
zeichnet die Höhe des möglichen
Leistungsanspruchs. Rundfunkbeitrag
Leistungen können jedoch nur dann
gewährt werden, wenn der Leis- Unter bestimmten Voraussetzungen
tungsberechtigte nicht über Vermö- sind Befreiung oder Ermäßigung
genswerte verfügt, die einzusetzen möglich. Anspruchsberechtigt sind
sind. Ein angemessenes Hausgrund- u. a. Empfänger bestimmter Sozial-
stück ist in der Regel von der Ver- leistungen (z. B. Bürgergeld, Sozial-
wertung ausgenommen. Auch die hilfe). Menschen mit Behinderung
eigene Todesfallvorsorge wird in an- können – je nach Nachweis – befreit
gemessener Höhe berücksichtigt. oder (bei Merkzeichen RF) ermäßigt
42

