Page 87 - Älter werden im Landkreis Biberach
P. 87
WOHNEN UND PFLEGE
6.7 Heimaufsichts- 6.8 Bewohnerbeirat
behörde
Der Bewohnerbeirat ist das zentra-
Die Heimaufsicht im Landratsamt le Mitwirkungsgremium und die In-
Biberach berät Bewohnerinnen und teressenvertretung für die Bewoh-
Bewohner, Angehörige sowie ner in der Einrichtung. Ihm kom-
Heimbeiräte und Heimfürsprecher men grundsätzliche Vermittlerfunk-
von Pflegeheimen und Einrichtun- tionen zwischen der Bewohnerge-
gen für Menschen mit Unterstüt- meinschaft und dem Betreiber der
zungsbedarf oder Behinderung im Einrichtung zu. Durch ihn wirken
Landkreis Biberach. Sie führt unan- die Bewohner in Angelegenheiten
gemeldete, regelmäßige Heimbe- des Einrichtungsbetriebs wie Auf-
gehungen auch aufgrund von be- enthaltsbedingungen, Heimord-
stimmten Anlässen zum Schutz nung, Verpflegung und Freizeitge-
und Wohle der Bewohner durch. staltung mit. Das Mitwirkungsrecht 6
Hierbei werden die Pflege- und Be- betrifft aber auch Maßnahmen, die
treuungsqualität, Hygiene, perso- der Sicherung der Qualität der
nelle Ausstattung oder bauliche Leistungen des Einrichtungsträgers
Voraussetzungen überprüft. Sie be- dienen, sowie die Vereinbarungen,
rät Träger und Personen im Sinne die der Einrichtungsträger mit den
des Wohn-, Teilhabe- und Pflegege- Pflegekassen und den Sozialhilfe-
setzes u.a. über Möglichkeiten zur trägern über die einzelnen Leistun-
Beseitigung von Mängeln, Schaf- gen der Einrichtung und deren
fung neuer Einrichtungen sowie bei Qualität und Preis trifft. Eine Erst-
baulichen, personellen oder kon- und Weiterbildung sowie ein Erfah-
zeptionellen Anforderungen. rungsaustausch zum Thema „Be-
wohnerbeirat“ wird jährlich durch
Landkreis Biberach den Kreisseniorenrat durchgeführt.
Heimaufsicht
Rollinstraße 9 Kreisseniorenrat
88400 Biberach Alpenweg 3
07351/52-6092, -6095 88487 Mietingen
oder -6157 Rudolf Hartmann
heimaufsicht@biberach.de 07353/91169
www.biberach.de rudolf.hartmann@web.de
87