Page 87 - Älter werden im Landkreis Biberach
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WOHNEN UND PFLEGE





          6.7 Heimaufsichts-                6.8 Bewohnerbeirat
          behörde
                                            Der Bewohnerbeirat ist das zentra-
          Die Heimaufsicht im Landratsamt   le Mitwirkungsgremium und die In-
          Biberach berät Bewohnerinnen und  teressenvertretung für die Bewoh-
          Bewohner, Angehörige sowie        ner in der Einrichtung. Ihm kom-
          Heimbeiräte und Heimfürsprecher   men grundsätzliche Vermittlerfunk-
          von Pflegeheimen und Einrichtun-   tionen zwischen der Bewohnerge-
          gen für Menschen mit Unterstüt-   meinschaft und dem Betreiber der
          zungsbedarf oder Behinderung im   Einrichtung zu. Durch ihn wirken
          Landkreis Biberach. Sie führt unan-  die Bewohner in Angelegenheiten
          gemeldete, regelmäßige Heimbe-    des Einrichtungsbetriebs wie Auf-
          gehungen auch aufgrund von be-    enthaltsbedingungen, Heimord-
          stimmten Anlässen zum Schutz      nung, Verpflegung und Freizeitge-
          und Wohle der Bewohner durch.     staltung mit. Das Mitwirkungsrecht   6
          Hierbei werden die Pflege- und Be-  betrifft aber auch Maßnahmen, die
          treuungsqualität, Hygiene, perso-  der Sicherung der Qualität der
          nelle Ausstattung oder bauliche   Leistungen des Einrichtungsträgers
          Voraussetzungen überprüft. Sie be-  dienen, sowie die Vereinbarungen,
          rät Träger und Personen im Sinne   die der Einrichtungsträger mit den
          des Wohn-, Teilhabe- und Pflegege-  Pflegekassen und den Sozialhilfe-
          setzes u.a. über Möglichkeiten zur   trägern über die einzelnen Leistun-
          Beseitigung von Mängeln, Schaf-   gen der Einrichtung und deren
          fung neuer Einrichtungen sowie bei  Qualität und Preis trifft. Eine Erst-
          baulichen, personellen oder kon-  und Weiterbildung sowie ein Erfah-
          zeptionellen Anforderungen.       rungsaustausch zum Thema „Be-
                                            wohnerbeirat“ wird jährlich durch
           Landkreis Biberach               den Kreisseniorenrat durchgeführt.
           Heimaufsicht
           Rollinstraße 9                    Kreisseniorenrat
           88400 Biberach                    Alpenweg 3
             07351/52-6092, -6095            88487 Mietingen
             oder -6157                        Rudolf Hartmann
             heimaufsicht@biberach.de          07353/91169
             www.biberach.de                   rudolf.hartmann@web.de
                                                                                 87
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