Page 92 - Älter werden im Landkreis Biberach
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          Rechtsfragen, Vorsorge,


          Todesfall

































          7.1 (Vorsorge-) Vollmacht/          doch großes Vertrauen in den Bevoll-
          Gesetzliche Betreuung               mächtigten voraus. Die Einschaltung
                                              eines Notars ist gesetzlich nicht vor-
                                              geschrieben. Eine Beglaubigung, oft
          Für den Fall, dass jemand aufgrund   sogar die Beurkundung der Vollmacht
          einer Erkrankung oder Behinderung   durch den Notar, empfiehlt sich.
          seine Angelegenheiten ganz oder teil-
          weise nicht mehr selbst besorgen    GESETZLICHE BETREUUNG
          kann, ist es ratsam, dass der Betroffe-  Wenn jemand seine Angelegen heiten
          ne vorsorgend einem Bevollmächtig-  nicht mehr selbst regeln kann und
          ten (Ehegatte, Kinder oder eine ande-  niemand bevollmächtigt ist, wird
          re Person des Vertrauens) eine Voll-  durch das Betreuungsgericht (=Amts-
          macht erteilt. Das Handeln mit einer   gerichte Biberach, Riedlingen) ein ge-
          Vollmacht ist unbürokratisch, setzt je-  setzlicher Betreuer bestellt.


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