Page 92 - Älter werden im Landkreis Biberach
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Rechtsfragen, Vorsorge,
Todesfall
7.1 (Vorsorge-) Vollmacht/ doch großes Vertrauen in den Bevoll-
Gesetzliche Betreuung mächtigten voraus. Die Einschaltung
eines Notars ist gesetzlich nicht vor-
geschrieben. Eine Beglaubigung, oft
Für den Fall, dass jemand aufgrund sogar die Beurkundung der Vollmacht
einer Erkrankung oder Behinderung durch den Notar, empfiehlt sich.
seine Angelegenheiten ganz oder teil-
weise nicht mehr selbst besorgen GESETZLICHE BETREUUNG
kann, ist es ratsam, dass der Betroffe- Wenn jemand seine Angelegen heiten
ne vorsorgend einem Bevollmächtig- nicht mehr selbst regeln kann und
ten (Ehegatte, Kinder oder eine ande- niemand bevollmächtigt ist, wird
re Person des Vertrauens) eine Voll- durch das Betreuungsgericht (=Amts-
macht erteilt. Das Handeln mit einer gerichte Biberach, Riedlingen) ein ge-
Vollmacht ist unbürokratisch, setzt je- setzlicher Betreuer bestellt.
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