Page 91 - Älter werden im Landkreis Biberach
P. 91

6









       6.7 Heimaufsichts-                   6.8 Bewohnerbeirat                   WOHNEN UND PFLEGE
       behörde

                                            Der Bewohnerbeirat ist das zentrale
       Die Heimaufsicht im Landratsamt Bi-  Mitwirkungsgremium und die Interes-
       berach berät Bewohnerinnen und Be-   senvertretung für die Bewohner in
       wohner, Angehörige sowie Heimbei-    der Einrichtung. Ihm kommen grund-
       räte und Heimfürsprecher von Pfle-    sätzliche Vermittlerfunktionen zwi-
       geheimen und Einrichtungen für       schen der Bewohnergemeinschaft
       Menschen mit Unterstützungsbedarf    und dem Betreiber der Einrichtung
       oder Behinderung im Landkreis Bi-    zu. Durch ihn wirken die Bewohner in
       berach. Sie führt unangemeldete, re-  Angelegenheiten des Einrichtungs-
       gelmäßige Heimbegehungen auch        betriebs wie Aufenthaltsbedingun-
       aufgrund von bestimmten Anlässen     gen, Heimordnung, Verpflegung und
       zum Schutz und Wohle der Bewohner    Freizeitgestaltung mit. Das Mitwir-
       durch. Hierbei werden die Pflege- und   kungsrecht betrifft aber auch Maß-
       Betreuungsqualität, Hygiene, per-    nahmen, die der Sicherung der Quali-
       sonelle Ausstattung oder bauliche Vo-  tät der Leistungen des Einrichtungs-
       raussetzungen überprüft. Sie berät   trägers dienen, sowie die Verein-
       Träger und Personen im Sinne des     barungen, die der Einrichtungsträger
       Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes   mit den Pflegekassen und den Sozial-
       u.a. über Möglichkeiten zur Beseiti-  hilfeträgern über die einzelnen Leis-
       gung von Mängeln, Schaffung neuer    tungen der Einrichtung und deren
       Einrichtungen sowie bei baulichen,   Qualität und Preis trifft. Eine Erst- und
       personellen oder konzeptionellen An-  Weiterbildung sowie ein Erfahrungs-
       forderungen.                         austausch zum Thema „Bewohner-
                                            beirat“ wird jährlich durch den Kreis-
       Landkreis Biberach                   seniorenrat durchgeführt.
       Heimaufsicht
       Rollinstraße 9                       Kreisseniorenrat
       88400 Biberach                       Alpenweg 3
          07351/52-6092, -6095              88487 Mietingen
          oder -6157                          Rudolf Hartmann
          heimaufsicht@biberach.de            07353/91169
          www.biberach.de                     rudolf.hartmann@web.de


                                                 ÄLTER WERDEN IM LANDKREIS BIBERACH  91
   86   87   88   89   90   91   92   93   94   95   96