Page 91 - Älter werden im Landkreis Biberach
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6.7 Heimaufsichts- 6.8 Bewohnerbeirat WOHNEN UND PFLEGE
behörde
Der Bewohnerbeirat ist das zentrale
Die Heimaufsicht im Landratsamt Bi- Mitwirkungsgremium und die Interes-
berach berät Bewohnerinnen und Be- senvertretung für die Bewohner in
wohner, Angehörige sowie Heimbei- der Einrichtung. Ihm kommen grund-
räte und Heimfürsprecher von Pfle- sätzliche Vermittlerfunktionen zwi-
geheimen und Einrichtungen für schen der Bewohnergemeinschaft
Menschen mit Unterstützungsbedarf und dem Betreiber der Einrichtung
oder Behinderung im Landkreis Bi- zu. Durch ihn wirken die Bewohner in
berach. Sie führt unangemeldete, re- Angelegenheiten des Einrichtungs-
gelmäßige Heimbegehungen auch betriebs wie Aufenthaltsbedingun-
aufgrund von bestimmten Anlässen gen, Heimordnung, Verpflegung und
zum Schutz und Wohle der Bewohner Freizeitgestaltung mit. Das Mitwir-
durch. Hierbei werden die Pflege- und kungsrecht betrifft aber auch Maß-
Betreuungsqualität, Hygiene, per- nahmen, die der Sicherung der Quali-
sonelle Ausstattung oder bauliche Vo- tät der Leistungen des Einrichtungs-
raussetzungen überprüft. Sie berät trägers dienen, sowie die Verein-
Träger und Personen im Sinne des barungen, die der Einrichtungsträger
Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes mit den Pflegekassen und den Sozial-
u.a. über Möglichkeiten zur Beseiti- hilfeträgern über die einzelnen Leis-
gung von Mängeln, Schaffung neuer tungen der Einrichtung und deren
Einrichtungen sowie bei baulichen, Qualität und Preis trifft. Eine Erst- und
personellen oder konzeptionellen An- Weiterbildung sowie ein Erfahrungs-
forderungen. austausch zum Thema „Bewohner-
beirat“ wird jährlich durch den Kreis-
Landkreis Biberach seniorenrat durchgeführt.
Heimaufsicht
Rollinstraße 9 Kreisseniorenrat
88400 Biberach Alpenweg 3
07351/52-6092, -6095 88487 Mietingen
oder -6157 Rudolf Hartmann
heimaufsicht@biberach.de 07353/91169
www.biberach.de rudolf.hartmann@web.de
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