Page 81 - Wegweiser für ältere Menschen im Landkreis Heidenheim 2025
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Vorsorgevollmacht | Betreuungsverfügung
Vorsorge / Gesundheitsvorsorge 7
7.1 Vorsorgevollmacht 7.2 Betreuungsverfügung
Solange Sie noch geschäftsfähig Menschen, die krankheitsbedingt
sind, haben Sie jederzeit die Mög- ihre finanziellen, gesundheitlichen
lichkeit selbst zu bestimmen, wer oder anderen Angelegenheiten nicht
Ihre Angelegenheiten regeln soll, mehr selbst regeln können, bekom-
falls Sie hierzu gesundheitlich nicht men vom Betreuungsgericht eine(n)
mehr in der Lage sein sollten. Durch rechtliche(n) Vertreter(in) bzw. Be-
eine Vorsorgevollmacht können Sie treuer(in) bestellt.
einen oder mehrere Personen, de- Wurde keine Vorsorgevollmacht er-
nen Sie vertrauen, mit Ihrer recht- stellt oder ist keine Vertrauens-
lichen Vertretung beauftragen. person vorhanden, empfiehlt sich
Empfehlenswert ist es, die Vorsor- die Betreuungsverfügung, die eine
gevollmacht vor einem Notar/einer für das Betreuungsgericht bestimm-
Notarin zu erklären und beurkun- te Willensäußerung einer Person
den zu lassen. Dort erhalten Sie für den Fall der Anordnung einer
auch eine fachkundige Beratung. Betreuung ist. Können persönliche
Die Höhe der anfallenden Gebüh- Angelegenheiten ganz oder teil-
ren richtet sich nach Ihren Vermö- weise nicht mehr selbst erledigt
gensverhältnissen. werden, kann das Betreuungsgericht
Gegen eine Gebühr von 10 Euro eine(n) Betreuer(in) bestellen, der
können Sie auch bei der Betreu- die verfügten Wünsche der zu be-
ungsbehörde im Landratsamt in treuenden Person berücksichtigt.
Heidenheim die von Ihnen erstellte Wesentliche Grundzüge des neuen
und unterschriebene Vorsorgevoll- Betreuungsrechts sind insbesondere
macht beglaubigen lassen. Aller- die Stärkung der persönlichen Rech-
dings gibt es keine Garantie, dass te; die Entmündigung wurde ab-
diese Vorsorgevollmacht überall geschafft.
anerkannt wird.
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