Page 81 - Wegweiser für ältere Menschen im Landkreis Heidenheim 2025
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Vorsorgevollmacht | Betreuungsverfügung
                        Vorsorge / Gesundheitsvorsorge 7








        7.1 Vorsorgevollmacht               7.2 Betreuungsverfügung


        Solange Sie noch geschäftsfähig     Menschen, die krankheitsbedingt
        sind, haben Sie jederzeit die Mög-  ihre finanziellen, gesundheitlichen
        lichkeit selbst zu bestimmen, wer   oder anderen Angelegenheiten nicht
        Ihre Angelegenheiten regeln soll,   mehr selbst regeln können, bekom-
        falls Sie hierzu gesundheitlich nicht   men vom Betreuungsgericht eine(n)
        mehr in der Lage sein sollten. Durch   rechtliche(n) Vertreter(in) bzw. Be-
        eine Vorsorgevollmacht können Sie   treuer(in) bestellt.
        einen oder mehrere Personen, de-    Wurde keine Vorsorgevollmacht er-
        nen Sie vertrauen, mit Ihrer recht-  stellt oder ist keine Vertrauens-
        lichen Vertretung beauftragen.      person vorhanden, empfiehlt sich
        Empfehlenswert ist es, die Vorsor-  die Betreuungsverfügung, die eine
        gevollmacht vor einem Notar/einer   für das Betreuungsgericht bestimm-
        Notarin zu erklären und beurkun-    te Willensäußerung einer Person
        den zu lassen. Dort erhalten Sie    für den Fall der Anordnung einer
        auch eine fachkundige Beratung.     Betreuung ist. Können persönliche
        Die Höhe der anfallenden Gebüh-     Angelegenheiten  ganz oder teil-
        ren richtet sich nach Ihren Vermö-  weise nicht mehr selbst erledigt
        gensverhältnissen.                  werden, kann das Betreuungsgericht
        Gegen eine Gebühr von 10 Euro       eine(n) Betreuer(in) bestellen, der
        können Sie auch bei der Betreu-     die verfügten Wünsche der zu be-
        ungsbehörde im Landratsamt in       treuenden Person berücksichtigt.
        Heidenheim die von Ihnen erstellte   Wesentliche Grundzüge des neuen
        und unterschriebene Vorsorgevoll-   Betreuungsrechts sind insbesondere
        macht beglaubigen lassen. Aller-    die Stärkung der persönlichen Rech-
        dings gibt es keine Garantie, dass   te; die Entmündigung wurde ab-
        diese Vorsorgevollmacht überall     geschafft.
        anerkannt wird.





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