Betreutes Wohnen
Eisenhartstraße 4 und Augustinstraße 20 – 22
92421 Schwandorf
09431 7158-0
Beratung über Marienheim Schwandorf
Hier finden Sie Wohnangebote, sowie teil- und vollstationäre Einrichtungen (Pflegeheime) im Landkreis Schwandorf.
Einige Einrichtungen bieten zusätzlich Tagespflege, beschützte Wohnruppen und ein integratives GerontoKonzept. Sie erkennen die Zusatzangebote an den folgenden Zeichen:
Die Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Qualitätsentwicklung & Aufsicht (FQA-Heimaufsicht) berät und überprüft regelmäßig die stationären Pflege- und Behinderteneinrichtungen. Sie ist Anlaufstelle für Beschwerden.
Pflegeheimkosten: Die Kosten der Pflege, Unterbringung und Verpflegung in der Pflegeeinrichtung sind aufgrund der Ausstattung und Angebote unterschiedlich, daher bitte direkt in den Pflegeheimen nachfragen. Wenn Sie die Kosten einer Pflegeheimunterbringung nicht mehr selber leisten können, kann der Bezirk Oberpfalz als Kostenträger eintreten. Bei Fragen steht ihnen die Sozialverwaltung des Bezirkes Oberpfalz zur Verfügung.
Die Kosten der Pflege, Unterbringung und Verpflegung in der Pflegeeinrichtung sind aufgrund der Ausstattung und Angebote unterschiedlich, daher bitte direkt in den Pflegeheimen nachfragen. Wenn Sie die Kosten einer Pflegeheimunterbringung nicht mehr selber leisten können, kann der Bezirk Oberpfalz als Kostenträger eintreten. Bei Fragen steht ihnen die Beratungsstelle des Bezirks Oberpfalz zur Verfügung
Das Bayerischen Landesamt für Pflege (LfP) gewährt für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 das Landespflegegeld. Antragsformulare erhalten Sie im Landratsamt Schwandorf oder online über die Homepage des LfP.
Seit 2010 werden alle Altenpflegeeinrichtungen vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) nach der Prüfung bewertet. Die Ergebnisse können Sie im Internet einsehen.
Der Pflegebeauftragte der Bayerischen Staatsregierung ist Anlaufstelle für die Belange der Pflegebedürftigen, ihrer Angehörigen und der Pflegekräfte.