VORSORGE

Heute bereits an morgen denken. Lesen Sie hier welche Möglichkeiten es zur Vorsore gibt.

Betreuung als gesetzliche Vertretung

Menschen, die durch Krankheit, Behinderung, Unfall oder im hohen Lebensalter nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu besorgen, können einen sogenannten Betreuer als gesetzlichen Vertreter zur Seite gestellt bekommen. Beratung und Unterstützung erhalten Sie in der Betreuungsstelle am Landratsamt Schwandorf und beim Betreuungsverein.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Amts- bzw. Betreuungsgericht. Das Gericht berät, informiert und gibt Rechtsauskunft auch bei Testament und Vererbung.

Landratsamt Schwandorf Betreuungsstelle

Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Frau Roth
09431 471-277

Landratsamt Schwandorf Betreuungsstelle

Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Frau Lehmer
09431 471-125

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung & Patientenverfügung

Menschen, die durch Krankheit, Behinderung, Unfall oder im hohen Lebensalter nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu besorgen, können einen sogenannten Betreuer als gesetzlichen Vertreter zur Seite gestellt bekommen. Beratung und Unterstützung erhalten Sie in der Betreuungsstelle am Landratsamt Schwandorf und beim Betreuungsverein.

Ihre Vollmacht können Sie jetzt auch hinterlegen lassen.

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Landratsamt Schwandorf Betreuungsstelle

Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Frau Roth
09431 471-277

Landratsamt Schwandorf Betreuungsstelle

Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Frau Lehmer
09431 471-125

Landratsamt Schwandorf Betreuungsstelle

Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Frau Horn
09431 471-440

Betreuungsverfahren (Betreuungsgerichte)

Zuständige Richter im Betreuungsverfahren der Betreuungsgerichte im Landkreis Schwandorf:

Amtsgericht Schwandorf Betreuungsgericht Schwandorf

Kreuzbergstraße 19
92421 Schwandorf
09431 383-0

Notfallmappe

Für die wichtigsten Telefonnummern, Adressen, Informationen (z.B. Ärzte, Medikamente, Krankenkasse, Versicherungen, etc.).

Die Notfallmappe finden Sie als Download beim Landratsamt. Außerdem ist sie bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung oder in der Fachstelle für Senioren erhältlich. Darüber hinaus ist empfohlen mit der sogenannten Notfalldose im Kühlschrank wichtige Informationen für die Rettungsdienste bereitzuhalten. Diese kann u.a. über Apotheken bezogen werden. Weitere Informationen erhalten Sie auch in der Seniorenfachstelle.

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