in dieser rubrik finden sie
BERATUNGSANGEBOT FÜR ÄLTERE MENSCHEN
Pflegestützpunkte
Hier finden Sie eine kostenlose, neutrale und vertrauliche Beratung für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige, Menschen mit Behinderung oder psychischen Erkrankungen im Vor- und Umfeld der Pflege. Der Pflegestützpunkt ist für Menschen jeden Alters zuständig. Die Beratung kann telefonisch, im Pflegestützpunkt oder bei Ihnen zu Hause erfolgen.
Beratungsstellen für Hilfen im Alter
Info
Die für Ihre Gemeinde zuständige Beratungsstelle finden Sie über Karte
Caritasverband e.V. Pforzheim
- 07231 128-130
Diakonisches Werk der Evang. Kirchenbezirke im Enzkreis
- Gabriele Klein
- 07231 9170-13
Diakonisches Werk der Evang. Kirchenbezirke im Enzkreis
- Graziella Augenstein
- 07231 9170-19
Caritasverband e.V. Pforzheim
- 07231 128-130
Landratsamt Enzkreis Pflegestützpunkt
- Iris Paffrath, Myrna Schnelle
- 07231 308-5030
Gemeinde Keltern
- 07236 130925
Diakoniestation Birkenfeld
- Dorothea Keller
- 0176 11948055
Diakoniestation Bad Wildbad.Engelsbrand.Neuenbürg
- Doris Schulz
- 07082 948022
Landratsamt Enzkreis Consilio / Pflegestützpunkt
- Uta Klingel, Susanne Lampert, Kerstin Neub-Adam
- 07231 308-5022
Landratsamt Enzkreis Consilio
- Claudia Füllborn
- 07231 308-5023
Landratsamt Enzkreis Consilio
- Wolfram Scheffbuch
- 07231 308-5021
Landratsamt Enzkreis Consilio / Pflegestützpunkt
- Uta Klingel, Susanne Lampert, Kerstin Neub-Adam
- 07231 308-5022
Gemeinde Straubenhardt
- Marina Müller
- 07248 917431
Beratung zur wohnsituation
Fachstelle für ambulant unterstützte Wohnformen (FaWo)
Die FaWo informiert und berät Initiativen und Träger über die Gründung von neuen Wohnformen, wie zum Beispiel Pflegewohngemeinschaften.
FaWo – Fachstelle für ambulant unterstützte Wohnformen
- 0711 6375-763
Wohnberatung
Wohnberatungsstellen informieren und beraten über die unterschiedlichen Möglichkeiten und Angebote sowie über alternative Wohnformen. Häufig kann das Leben in der vertrauten Umgebung durch den Einsatz einfacher Mittel oder durch geringfügige Veränderungen im Wohnumfeld (wieder) selbstständig bewältigt werden. Die Beratung findet in der Regel zu Hause statt, damit passgenaue Vorschläge unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse gemacht werden können. Beispiele belegen, dass eine altersgerechte Gestaltung des Wohnumfeldes auch Komfort, Selbstständigkeit, Sicherheit und Service bieten kann. Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.
Wohnberatung Enzkreis – DRK Kreisverband Pforzheim Enzkreis e.V.
- Elke Brüstle-Ziegler
- 07231 373-6108

Demenzberatung
Caritasverband e.V. Pforzheim – Fachberatung für demenziell veränderte Menschen und deren Angehörige
- Kerstin Kreutel
Landratsamt Enzkreis DemenzZentrum
- N. N.
- 07231 308-5033
Zentrum für Psychiatrie Calw – Klinikum Nordschwarzwald Im Lützenhardter Hof
Landratsamt Enzkreis Consilio / DemenzZentrum
- Karin Watzal, Susanne Höhlein-Stokowski
- 07231 308-500
Gesprächskreise
Gesprächskreise für pflegende Angehörige
Gesprächskreise bieten pflegenden Angehörigen Raum für Erfahrungsaustausch. Das Verständnis und die Erfahrung anderer Betroffener, sowie das Aussprechen belastender Gefühle können eine große Ermutigung und Entlastung sein. In den Gesprächskreisen werden Informationen, Anregungen und Hilfestellungen ausgetauscht, die den Pflegealltag betreffen.
INFO
Gesprächskreise werden von vielen Diakonie-/Sozialstationen, Ambulanten Pflegediensten und Pflegeheimen angeboten. Gesprächskreise an Ihrem Wohnort vermittelt bzw. bietet auch Ihre zuständige Beratungsstelle für Hilfen im Alter
Gesprächskreise für Angehörige von Menschen mit Demenz
Die Gesprächskreise bieten Angehörigen von Menschen mit einer Demenzerkrankung die Möglichkeit zur Information und zum Erfahrungsaustausch.
Im Gespräch mit Menschen, die in einer ähnlichen Situation sind, können sie Entlastung und Unterstützung erfahren.
In regelmäßigen Abständen werden Fachkräfte eingeladen, die zu einem speziellen Problem, im Zusammenleben mit an Demenz erkrankten Menschen, referieren.
Landratsamt Enzkreis DemenzZentrum
- Karin Watzal
- 07231 308-5033
Diakoniestation mobiDik e.V.
- 07232 31338-0
Lebenslagen – allgemeine Beratung
Ehe-, Familien-, Lebensfragen
Diakonische Bezirksstelle Neuenbürg
- Yvonne Maisenbacher
- 07082 9480-12
Diakonie Enzkreis
- Britta Fraile
- 07041 811839-10
KreisSeniorenRat
Der Kreisseniorenrat tritt für die Interessen älterer Menschen ein. Die ehrenamtlichen Mitglieder bieten Auskünfte, Gespräche, Informationen und Veranstaltungen z.B. Patientenverfügung und Testament, Wohnberatung, Fahrgastbeirat, Seniorenfreundlicher Service, Vorträge, PC-Einstiegskurse, Veranstaltung „creativactiv“, Seniorennachmittag („Sterntreffen“), Seniorenkino und verschiedene Mobilitäts-Trainings (Fahrsicherheitstraining, Pedelec / E-Bike, Rollator).
KreisSeniorenRat Enzkreis – Stadt Pforzheim e.V.
- 07231 32798
Soziale Dienste der Kliniken
Der Sozialdienst ergänzt die ärztliche und pflegerische Versorgung im Krankenhaus durch Hilfen für Patientinnen und Patienten, die persönliche und soziale Probleme im Zusammenhang mit ihrer Erkrankung oder Behinderung haben. Bei Bedarf werden konkrete Hilfen vermittelt.
Schwerpunkte der Arbeit sind: Informationen zum Sozialrecht, Reha-Maßnahmen-Vermittlung, Klärung und Vorbereitung der Weiterversorgung, Krankheitsspezifische psychosoziale Information und Beratung sowie Beratung der Angehörigen.
Klinik Öschelbronn Pflegeüberleitung
- 07233 68244
RKH Enzkreis-Kliniken gGmbH Krankenhaus Mühlacker Sozialdienst
- 07041 15-1

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung für Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen und deren Angehörige zu Fragen rund um die Themen Teilhabe und Rehabilitation.
EUTB-Beratungsstelle der Lebenshilfe Pforzheim
- 07231 60959090
EUTB-Beratungsstelle von miteinanderleben e.V.
- Elena von Schmeling | Susanne Dirkes-Hähner
- 0157 85167510 | 0157 85124518
Sozialverband VdK
Der Sozialverband ist die größte gemeinnützige, überparteiliche Selbsthilfeorganisation. Nach seiner Gründung vertrat er in erster Linie die Interessen der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen, heute gehören auch behinderte Menschen jeden Alters, chronisch Kranke, Unfallopfer und Rentner zum Kreis der Mitglieder. Der Sozialverband VdK unterhält neben seiner Stuttgarter Landesverbandsgeschäftsstelle zahlreiche Geschäftsstellen. In den Ortsverbänden in der Stadt Pforzheim wie im Enzkreis werden darüber hinaus Veranstaltungen organisiert und monatliche Treffen abgehalten.
Sozialverband VdK – KV Pforzheim-Enzkreis
- 07231 1554257
Silbertelefon
Silbertelefon
- 0800 4102090
Telefonseelsorge
Psychosoziale Beratung
Psychosoziale Gesundheitshilfe
Die psychosoziale Gesundheitshilfe im Gesundheitsamt berät psychisch kranke Menschen und deren Angehörige im Enzkreis und zeigt auf, welche Hilfen zur Verbesserung der eigenen Situation geeignet sind. Beispielsweise ist die Stelle auch für Menschen da, deren Wohnungen verwahrlost oder vermüllt sind oder wenn andere Fachdienste/Beratungsstellen von dem betroffenen Personenkreis nicht in Anspruch genommen werden.
Die Broschüre „Hilfen und Angebote für psychisch kranke Menschen und ihre Angehörigen im Enzkreis und in der Stadt Pforzheim“ erhalten Sie beim Landratsamt Enzkreis (Telefon 07231/308-9378) und unter www.enzkreis.de
Landratsamt Enzkreis Gesundheitsamt
- 07231 308-9792
Psychosoziale Krebsberatungsstelle
Psychosoziale Krebsberatungsstelle für Betroffene und deren Angehörige
- 07231 9698900
Sozialpsychiatrische Dienste
Die Sozialpsychiatrischen Dienste sind zuständig für Menschen, die psychisch erkrankt sind oder nach einem Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik Unterstützung in ihrem sozialen Umfeld wünschen sowie für Personen die mit psychisch kranken Menschen im Familien-, im Freundeskreis oder am Arbeitsplatz zu tun haben. Sie begleiten Menschen in ihren alltäglichen Belastungen für eine weitgehend selbständige Lebensführung.
Caritasverband e.V. Pforzheim – Sozialpsychiatrischer Dienst
Diakonieverband Enzkreis – Sozialpsychiatrischer Dienst
- 07231 9170-0
SELBSTHILFE, SUCHT
Im Enzkreis gibt es Selbsthilfegruppen zu gesundheitlichen Themen wie beispielsweise Krebs, Parkinson, Schlaganfall, Demenz, Depressionen, Schwerhörigkeit, Sehbehinderung und Suchterkrankung.
Landratsamt Enzkreis – Kontakt-/Informationsstelle für Selbsthilfe (KISS)
- 07231 308-9199
bwlv – Fachstelle Sucht
- 07231 139408-0
TIPP!
KISS berät Sie über alle bestehenden Selbsthilfegruppen und informiert über deren Ansprechpersonen.
VERBRAUCHERBERATUNG
Verbraucherzentrale
Tipps, Hinweise und Informationen für Verbraucher
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.
- 0711 669110
Schuldnerberatung
Die Beratungsstelle bietet überschuldeten Personen Hilfe zur Bewältigung ihrer finanziellen und der damit oftmals verbundenen familiären und beruflichen Schwierigkeiten. Vom Beratungsangebot ausgenommen sind Selbstständige sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien.Tipps, Hinweise und Informationen für Verbraucher
Landratsamt Enzkreis – Schuldnerberatungsstelle
- Sonja Leicht | (A – D) | Angelika Mößner | (E – L) | Ingrid Steiner | (M – Z)
- 07231 308-9448 | 08-9256 | 08-9252
Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle
Immer wieder werden Senioren zu Opfern speziell gegen sie gerichteter Straftaten. Zudem kann eine Häufung der Beteiligung von Senioren bei Verkehrsunfällen festgestellt werden.
Durch die Aufklärung über die Arbeitsweisen der Täter und die Hinweise auf die Unfallursachen kann die betroffene Zielgruppe in geeigneter Weise sensibilisiert und dadurch gestärkt werden.
Das Referat Prävention bietet Gruppen hierzu kostenlose Vorträge u.a. zu den Themen „Tricks und Betrügereien an der Haustüre und unterwegs“, „Wohnungseinbruch, wie kann ich mich schützen?“, „Sicher unterwegs im Straßenverkehr“ sowie Rollatorentrainings an.
Polizeipräsidium Karlsruhe – Referat Prävention
- 07231 186-1240
VORSORGE- UND RECHTSBERATUNG
Betreuungsbehörde
Für Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht selber regeln können, kann das Betreuungsgericht eine Betreuungsperson bestellen. Hierbei handelt es sich vorrangig um Familienangehörige oder Verwandte und Bekannte. Stehen solche Vertrauenspersonen nicht zur Verfügung, kann auch eine familienfremde ehrenamtliche Betreuungsperson oder eine hauptberufliche Betreuungsperson bestellt werden. Eine rechtliche Betreuung wird nur eingerichtet, wenn die erforderliche Hilfe nicht auf andere Weise, beispielsweise durch die Unterstützung nahestehender Personen oder anderer Dienste, erfolgen kann (andere Hilfen). Gegen den freien Willen eines Volljährigen darf keine Betreuung eingerichtet werden. Eine Betreuerbestellung ist auch dann nicht erforderlich, wenn die betroffene Person vor Eintritt des Betreuungsfalles eine wirksame Vorsorgevollmacht erteilt hat. Eine wichtige Aufgabe der Betreuungsbehörde ist daher, Betroffene und andere interessierte Personen über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen zu informieren, aber auch zu Vollmachten und Betreuungsverfügungen. Die Betreuungsbehörde ist darüber hinaus ermächtigt, Unterschriften unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen öffentlich zu beglaubigen.
TIPP!
Die für Sie zuständige Ansprechperson (Zuständigkeit nach Anfangsbuchstabe des Nachnamens) kann telefonisch bei der Betreuungsbehörde des Landratsamtes erfragt werden:
Landratsamt Enzkreis – Gesundheitsamt / Betreuungsbehörde
- 07231 308-9504
Sozialrechtsberatung
Der Sozialverband VdK Pforzheim-Enzkreis bietet Beratung und Rechtsschutz durch einen Sozialreferenten. Dieser vertritt Sie vor den Sozialbehörden, stellt Anträge wie zum Beispiel auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft, legt für Sie Widerspruch ein, wenn Rechte verwehrt werden und vertritt Mitglieder vor Sozialgerichten.
Sozialverband VdK – KV Pforzheim-Enzkreis
- 07231 1554257
Rechtsberatung und Prozesskostenbeihilfe
Personen mit geringem Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Rechtsberatung und Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beantragen. Weitere Auskünfte erteilt das Amtsgericht.
Amtsgericht Pforzheim
- 07231 309-0
Amtsgericht Maulbronn
- 07043 9220-0
Vorsorgevollmacht
Durch eine Krankheit oder einen Unfall kann jeder Mensch in die Lage kommen, die eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können. Mit einer Vorsorgevollmacht ist es möglich, einer erwachsenen Person die Erlaubnis zu geben, Ihre Angelegenheiten für Sie zu regeln und Entscheidungen für Sie zu treffen. Auch die eigenen Kinder oder die Ehepartner dürfen ohne eine Vollmacht keine verbindlichen Entscheidungen für Sie treffen und haben kein Recht, persönliche Auskünfte zu erhalten. Eine bevollmächtigte Person ist dazu berechtigt, für Sie verbindliche Entscheidungen zu treffen für die Aufgaben, die in der Vollmacht festgelegt sind. Deshalb ist es wichtig, nur dann eine Person zu bevollmächtigen, wenn zu ihr ein uneingeschränktes Vertrauensverhältnis besteht. Es gibt verschiedene Aufgabengebiete, in denen die Vollmacht gelten kann. Zum Beispiel sind das die Bereiche Gesundheitssorge, Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten, Vermögenssorge oder Vertretung vor Behörden.
Die Vollmacht kann in allen Bereichen gelten, oder sie kann auf einzelne Bereiche beschränkt sein. Man spricht von einer Generalvollmacht, wenn die Vollmacht „zur Vertretung in allen Angelegenheiten“ berechtigt. Diese allgemeine Formulierung deckt allerdings wichtige Fälle beispielsweise aus dem gesundheitlichen Bereich nicht ab. Damit die Vollmacht in allen Bereichen gilt, müssen alle Aufgabengebiete einzeln benannt werden. Für den Bereich Vermögenssorge sprechen Sie bitte Ihre Bank an, welche Formulare akzeptiert werden. Eine Vorsorgevollmacht muss eigenhändig unterschrieben sein. Eine notarielle Beurkundung ist nur für manche Bereiche, wie zum Beispiel Immobiliengeschäfte oder die Aufnahme von Darlehen, zwingend notwendig. Durch eine notarielle Beurkundung lassen sich außerdem spätere Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmacht vermeiden. Notarkanzleien und Rechtsanwaltskanzleien bieten Beratung dazu an. Auch die Betreuungsbehörde des Enzkreises kann Unterschriften unter Vorsorgevollmachten öffentlich beglaubigen (siehe 1.9 Betreuungsbehörde).
Betreuungsverfügung
Wer die eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln kann und keine Vorsorgevollmacht erteilt hat, benötigt möglicherweise eine gesetzliche Betreuung. Für die Bestellung einer Person, die diese gesetzlichen Betreuung übernehmen kann, ist das Betreuungsgericht zuständig. Das Betreuungsgericht befragt Sie, welche Person Sie sich für diese Aufgabe wünschen. Wenn Sie sich nicht mehr äußern können, werden Ihre schriftlich festgelegten Wünsche berücksichtigt. Diese schriftliche vorsorgende Verfügung zur rechtlichen Betreuung nennt man Betreuungsverfügung.
Darin kann beispielsweise festgelegt werden, welche Person diese Aufgabe übernehmen oder auch nicht übernehmen soll. Es können auch bestimmte Wünsche oder Gewohnheiten zur Pflegesituation festgehalten werden. Die Person, die die gesetzliche Betreuung für Sie übernimmt, steht unter der Kontrolle des Betreuungsgerichts – im Gegensatz zu der Person, der Sie eine Vollmacht erteilt haben.
Patientenverfügung
Solange Sie entscheidungsfähig sind, willigen Sie selbst in medizinische Maßnahmen ein. Wenn Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind, trifft die bevollmächtigte Person oder die Person, die die gesetzliche Betreuung für Sie übernommen hat, diese Entscheidungen für Sie. In einer Patientenverfügung legen Sie Ihre medizinischen Behandlungswünsche, besonders für die letzte Lebensphase, fest.
Das Notvertretungsrecht
Mit dem Notvertretungsrecht gibt es eine Vertretungsbefugnis für den Ehepartner bzw. Ehepartnerin für längstens 6 Monate. So dürfen sich Ehegatten ohne Patientenverfügung oder Vollmacht gegenseitig vertreten und die Gesundheitssorge ihres nicht entscheidungsfähigen Partners für bis zu 6 Monate übernehmen. Konkret umfasst das Notvertretungsrecht Entscheidungen über Behandlungen und Untersuchungen und vermögensrechtliche Entscheidungen, die damit im direkten Zusammenhang stehen (zum Beispiel Behandlungs- und Pflegeverträge).

Betreuungsverein
Der Betreuungsverein bietet für Betreuer*innen kostenlose Beratung, Begleitung und Fortbildungen rund um das Thema rechtliche Betreuung und den damit zusammenhängenden Aufgaben.
Caritasverband e.V. Pforzheim – Betreuungsverein
- 07231 128-705
TIPP!
Formulare und Informationen zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung: www.justiz-bw.de www.vorsorgeregister.de (Register zur Eintragung der Vorsorgevollmacht
