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INFORMATION & BERATUNG

in dieser rubrik finden sie

BERATUNGSANGEBOT FÜR ÄLTERE MENSCHEN

Pflegestützpunkte

Hier finden Sie eine kostenlose, neutrale und vertrauliche Beratung für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige, Menschen mit Behinderung oder psychischen Erkrankungen im Vor- und Umfeld der Pflege. Der Pflegestützpunkt ist für Menschen jeden Alters zuständig. Die Beratung kann telefonisch, im Pflegestützpunkt oder bei Ihnen zu Hause erfolgen.

Beratungsstellen für Hilfen im Alter

Die Vielzahl sozialer Leistungen, Dienste und Einrichtungen, sowie zahlreiche gesetzliche Bestimmungen machen es älteren oder hilfsbedürftigen Menschen und ihren Angehörigen oft schwer, die für ihren Bedarf erforderlichen Hilfen zu kennen bzw. zu koordinieren.  Das Beratungsangebot ist kostenlos. Auch Hausbesuche sind möglich. Die Beratungsstellen bieten Unterstützung an und helfen weiter durch: Persönliche Beratungsgespräche, umfassende Information und Beratung über Unterstützungsangebote, Beratung über sozialrechtliche/finanzielle Hilfen (Pflegeversicherung / Sozialhilfe u.a.), Beratung über ambulante, teilstationäre und stationäre Angebote

Info

Die für Ihre Gemeinde zuständige Beratungsstelle finden Sie über Karte

für Neuhausen und Tiefenbronn:

Caritasverband e.V. Pforzheim

Blumenhof 6
75175 Pforzheim
Beratung und Hausbesuche nach telefonischer Vereinbarung
für Niefern-Öschelbronn, Kieselbronn, Ölbronn-Dürrn, Neulingen, Ispringen und Eisingen:

Diakonisches Werk der Evang. Kirchenbezirke im Enzkreis

Lindenstraße 93
75175 Pforzheim
Sprechzeiten: beim Diakonischen Werk nach Vereinbarung, in der Diakoniestation Niefern Mi 12 – 14 Uhr und nach Vereinbarung
für Remchingen und Königsbach-Stein:

Diakonisches Werk der Evang. Kirchenbezirke im Enzkreis

Lindenstraße 93
75175 Pforzheim
Sprechzeiten: auf Anfrage
für Kämpfelbach:

Caritasverband e.V. Pforzheim

Blumenhof 6
75175 Pforzheim
Beratung und Hausbesuche nach telefonischer Vereinbarung
für den westlichen Enzkreis:

Landratsamt Enzkreis Pflegestützpunkt

San-Biagio-Platani-Platz 6
75196 Remchingen
Sprechzeiten: Mo – Fr 9 – 13 Uhr, Do 15 – 18 Uhr
für Keltern:

Gemeinde Keltern

Bachstraße 30
75210 Keltern-Dietlingen
und nach telefonischer Vereinbarung, Sprechzeiten: Mi 15.30 – 17.30 Uhr und Do 9.00 – 11.00 Uhr
für Birkenfeld , Engelsbrand , Waldrennach und Dennach:

Diakoniestation Birkenfeld

Kirchweg 1
75217 Birkenfeld
Sprechzeiten: Mi + Fr 9 –11 Uhr (persönliche Termine im Büro und beim Hausbesuch nach Vereinbarung)
für Neuenbürg (+ Stadtteil Arnbach ):

Diakoniestation Bad Wildbad.Engelsbrand.Neuenbürg

Poststraße 17
75305 Neuenbürg
Sprechzeiten: Mi 14 – 16 Uhr persönliche Termine im Büro und beim Hausbesuch nach Vereinbarung
für den östlichen Enzkreis:

Landratsamt Enzkreis Consilio / Pflegestützpunkt

Bahnhofstraße 86
75417 Mühlacker
Sprechzeiten: Mo – Fr 9 – 13 Uhr, Di 15 – 18 Uhr
für Friolzheim, Heimsheim, Mönsheim, Wiernsheim, Wimsheim und Wurmberg:

Landratsamt Enzkreis Consilio

Bahnhofstraße 86
75417 Mühlacker
Sprechzeiten: Do 10 – 12 Uhr (Ort: Rathaus Mönsheim, Telefon 0 70 44/92 53 14) und nach Vereinbarung
für Illingen, Knittlingen, Maulbronn und Sternenfels:

Landratsamt Enzkreis Consilio

Bahnhofstraße 86
75417 Mühlacker
Sprechzeiten nach Vereinbarung, Telefonsprechzeiten: Di 11 – 12 Uhr
für Mühlacker und Ötisheim:

Landratsamt Enzkreis Consilio / Pflegestützpunkt

Bahnhofstraße 86
75417 Mühlacker
Sprechzeiten: Mo – Fr 9 – 13 Uhr, Di 15 – 18 Uhr und nach Vereinbarung
für Straubenhardt:

Gemeinde Straubenhardt

Marxzeller Straße 53
75443 Straubenhardt
Sprechzeiten: Mi 9 – 11 Uhr, Do 14 – 16 Uhr und nach Vereinbarung

Beratung zur wohnsituation

Fachstelle für ambulant unterstützte Wohnformen (FaWo)

Die FaWo informiert und berät Initiativen und Träger über die Gründung von neuen Wohnformen, wie zum Beispiel Pflegewohngemeinschaften.

FaWo – Fachstelle für ambulant unterstützte Wohnformen

Senefelder Straße 73
70176 Stuttgart

Wohnberatung

Wohnberatungsstellen informieren und beraten über die unterschiedlichen Möglichkeiten und Angebote sowie über alternative Wohnformen. Häufig kann das Leben in der vertrauten Umgebung durch den Einsatz einfacher Mittel oder durch geringfügige Veränderungen im Wohnumfeld (wieder) selbstständig bewältigt werden. Die Beratung findet in der Regel zu Hause statt, damit passgenaue Vorschläge unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse gemacht werden können. Beispiele belegen, dass eine altersgerechte Gestaltung des Wohnumfeldes auch Komfort, Selbstständigkeit, Sicherheit und Service bieten kann. Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.

Wohnberatung Enzkreis – DRK Kreisverband Pforzheim Enzkreis e.V.

Kronprinzenstraße 22
75177 Pforzheim
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Demenzberatung

Caritasverband e.V. Pforzheim – Fachberatung für demenziell veränderte Menschen und deren Angehörige

Blumenhof 6
75175 Pforzheim

Landratsamt Enzkreis DemenzZentrum

San-Biagio-Platani-Platz 6
75196 Remchingen

Zentrum für Psychiatrie Calw – Klinikum Nordschwarzwald Im Lützenhardter Hof

75365 Calw
07051 586-2719 oder 586-0

Landratsamt Enzkreis Consilio / DemenzZentrum

Bahnhofstraße 86
75417 Mühlacker

Gesprächskreise

Gesprächskreise für pflegende Angehörige

Gesprächskreise bieten pflegenden Angehörigen Raum für Erfahrungsaustausch. Das Verständnis und die Erfahrung anderer Betroffener, sowie das Aussprechen belastender Gefühle können eine große Ermutigung und Entlastung sein. In den Gesprächskreisen werden Informationen, Anregungen und Hilfestellungen ausgetauscht, die den Pflegealltag betreffen.

INFO

Gesprächskreise werden von vielen Diakonie-/Sozialstationen, Ambulanten Pflegediensten und Pflegeheimen angeboten. Gesprächskreise an Ihrem Wohnort vermittelt bzw. bietet auch Ihre zuständige Beratungsstelle für Hilfen im Alter

Gesprächskreise für Angehörige von Menschen mit Demenz

Die Gesprächskreise bieten Angehörigen von Menschen mit einer Demenzerkrankung die Möglichkeit zur Information und zum Erfahrungsaustausch.

Im Gespräch mit Menschen, die in einer ähnlichen Situation sind, können sie Entlastung und Unterstützung erfahren.

In regelmäßigen Abständen werden Fachkräfte eingeladen, die zu einem speziellen Problem, im Zusammenleben mit an Demenz erkrankten Menschen, referieren.

Landratsamt Enzkreis DemenzZentrum

San-Biagio-Platani-Platz 6
75196 Remchingen

Diakoniestation mobiDik e.V.

Goethestraße 4
75203 Königsbach-Stein
Angebot: Jeden letzten Mittwoch im Monat von 14.30 – 16.15 Uhr | (zeitgleich mit der Betreuungsgruppe); Anmeldung erforderlich

Lebenslagen – allgemeine Beratung

Ehe-, Familien-, Lebensfragen

Diakonische Bezirksstelle Neuenbürg

Poststraße 17
75305 Neuenbürg

Diakonie Enzkreis

Hindenburgstraße 48
75417 Mühlacker

KreisSeniorenRat

Der Kreisseniorenrat tritt für die Interessen älterer Menschen ein. Die ehrenamtlichen Mitglieder bieten Auskünfte, Gespräche, Informationen und Veranstaltungen z.B. Patientenverfügung und Testament, Wohnberatung, Fahrgastbeirat, Seniorenfreundlicher Service, Vorträge, PC-Einstiegskurse, Veranstaltung „creativactiv“, Seniorennachmittag („Sterntreffen“), Seniorenkino und verschiedene Mobilitäts-Trainings (Fahrsicherheitstraining, Pedelec / E-Bike, Rollator).

KreisSeniorenRat Enzkreis – Stadt Pforzheim e.V.

Ebersteinstraße 25
75177 Pforzheim
Sprechzeiten: Mo – Fr 10 – 12 Uhr, sowie nach Vereinbarung

Soziale Dienste der Kliniken

Der Sozialdienst ergänzt die ärztliche und pflegerische Versorgung im Krankenhaus durch Hilfen für Patientinnen und Patienten, die persönliche und soziale Probleme im Zusammenhang mit ihrer Erkrankung oder Behinderung haben. Bei Bedarf werden konkrete Hilfen vermittelt.

Schwerpunkte der Arbeit sind: Informationen zum Sozialrecht, Reha-Maßnahmen-Vermittlung, Klärung und Vorbereitung der Weiterversorgung, Krankheitsspezifische psychosoziale Information und Beratung sowie Beratung der Angehörigen.

Klinik Öschelbronn Pflegeüberleitung

Am Eichhof 40
75223 Niefern-Öschelbronn

RKH Enzkreis-Kliniken gGmbH Krankenhaus Mühlacker Sozialdienst

Hermann-Hesse-Straße 34
75417 Mühlacker
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Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung für Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen und deren Angehörige zu Fragen rund um die Themen Teilhabe und Rehabilitation.

EUTB-Beratungsstelle der Lebenshilfe Pforzheim

Mühlstraße 8 + 10
75172 Pforzheim
eutb.sabisch@lebenshilfe-pforzheim.de

EUTB-Beratungsstelle von miteinanderleben e.V.

Bahnhofstraße 17-23
75417 Mühlacker
Sprechzeiten: nach Terminvereinbarung eutb.dirkes@miteinanderleben.de

Sozialverband VdK

Der Sozialverband ist die größte gemeinnützige, überparteiliche Selbsthilfeorganisation. Nach seiner Gründung vertrat er in erster Linie die Interessen der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen, heute gehören auch behinderte Menschen jeden Alters, chronisch Kranke, Unfallopfer und Rentner zum Kreis der Mitglieder. Der Sozialverband VdK unterhält neben seiner Stuttgarter Landesverbandsgeschäftsstelle zahlreiche Geschäftsstellen. In den Ortsverbänden in der Stadt Pforzheim wie im Enzkreis werden darüber hinaus Veranstaltungen organisiert und monatliche Treffen abgehalten.

Sozialverband VdK – KV Pforzheim-Enzkreis

Bissinger Straße 8
75172 Pforzheim
Sprechzeiten: Mo 14 – 17 Uhr, Mi 9 – 12.30 Uhr

Silbertelefon

Silbertelefon

Kostenfreies Angebot für ältere Menschen ab 60

Telefonseelsorge

Telefonseelsorge Nordschwarzwald

0800 111 0 111
oder 1110222, Anrufe sind gebührenfrei!

Psychosoziale Beratung

Psychosoziale Gesundheitshilfe

Die psychosoziale Gesundheitshilfe im Gesundheitsamt berät psychisch kranke Menschen und deren Angehörige im Enzkreis und zeigt auf, welche Hilfen zur Verbesserung der eigenen Situation geeignet sind. Beispielsweise ist die Stelle auch für Menschen da, deren Wohnungen verwahrlost oder vermüllt sind oder wenn andere Fachdienste/Beratungsstellen von dem betroffenen Personenkreis nicht in Anspruch genommen werden.

Die Broschüre „Hilfen und Angebote für psychisch kranke Menschen und ihre Angehörigen im Enzkreis und in der Stadt Pforzheim“ erhalten Sie beim Landratsamt Enzkreis (Telefon 07231/308-9378) und unter www.enzkreis.de

Landratsamt Enzkreis Gesundheitsamt

Bahnhofstraße 28
75172 Pforzheim

Psychosoziale Krebsberatungsstelle

Psychosoziale Krebsberatungsstelle für Betroffene und deren Angehörige

Kanzlerstraße 2-6
75175 Pforzheim

Sozialpsychiatrische Dienste

Die Sozialpsychiatrischen Dienste sind zuständig für Menschen, die psychisch erkrankt sind oder nach einem Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik Unterstützung in ihrem sozialen Umfeld wünschen sowie für Personen die mit psychisch kranken Menschen im Familien-, im Freundeskreis oder am Arbeitsplatz zu tun haben. Sie begleiten Menschen in ihren alltäglichen Belastungen für eine weitgehend selbständige Lebensführung.

für Birkenfeld, Engelsbrand, Friolzheim, Heimsheim, Ispringen, Kämpfelbach, Möns:

Caritasverband e.V. Pforzheim – Sozialpsychiatrischer Dienst

Blumenhof 6
75175 Pforzheim
07231 128-582 und -587
für Eisingen, Illingen, Keltern, Kieselbronn, Knittlingen, Königsbach-Stein, Maulbronn,:

Diakonieverband Enzkreis – Sozialpsychiatrischer Dienst

Lindenstraße 93
75175 Pforzheim

SELBSTHILFE, SUCHT

Im Enzkreis gibt es Selbsthilfegruppen zu gesundheitlichen Themen wie beispielsweise Krebs, Parkinson, Schlaganfall, Demenz, Depressionen, Schwerhörigkeit, Sehbehinderung und Suchterkrankung. 

Landratsamt Enzkreis – Kontakt-/Informationsstelle für Selbsthilfe (KISS)

Bahnhofstraße 28
75172 Pforzheim
Sprechzeiten: Di und Do 8.30 – 12.30 Uhr und nach Vereinbarung

bwlv – Fachstelle Sucht

Luisenstraße 54 – 56
75172 Pforzheim

TIPP!

KISS berät Sie über alle bestehenden Selbsthilfegruppen und informiert über deren Ansprechpersonen.

VERBRAUCHERBERATUNG

Verbraucherzentrale

Tipps, Hinweise und Informationen für Verbraucher

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

Paulinenstraße 47
70178 Stuttgart

Schuldnerberatung

Die Beratungsstelle bietet überschuldeten Personen Hilfe zur Bewältigung ihrer finanziellen und der damit oftmals verbundenen familiären und beruflichen Schwierigkeiten. Vom Beratungsangebot ausgenommen sind Selbstständige sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien.Tipps, Hinweise und Informationen für Verbraucher

Landratsamt Enzkreis – Schuldnerberatungsstelle

Zähringerallee 3
75177 Pforzheim
angelika.moessner@enzkreis.de | ingrid.steiner@enzkreis.de

Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle

Immer wieder werden Senioren zu Opfern speziell gegen sie gerichteter Straftaten. Zudem kann eine Häufung der Beteiligung von Senioren bei Verkehrsunfällen festgestellt werden.  

Durch die Aufklärung über die Arbeitsweisen der Täter und die Hinweise auf die Unfallursachen kann die betroffene Zielgruppe in geeigneter Weise sensibilisiert und dadurch gestärkt werden.

Das Referat Prävention bietet Gruppen hierzu kostenlose Vorträge u.a. zu den Themen „Tricks und Betrügereien an der Haustüre und unterwegs“, „Wohnungseinbruch, wie kann ich mich schützen?“, „Sicher unterwegs im Straßenverkehr“ sowie Rollatorentrainings an.

Polizeipräsidium Karlsruhe – Referat Prävention

Bahnhofstraße 13
75172 Pforzheim

VORSORGE- UND RECHTSBERATUNG

Betreuungsbehörde

Für Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht selber regeln können, kann das Betreuungsgericht eine Betreuungsperson bestellen. Hierbei handelt es sich vorrangig um Familienangehörige oder Verwandte und Bekannte. Stehen solche Vertrauenspersonen nicht zur Verfügung, kann auch eine familienfremde ehrenamtliche Betreuungsperson oder eine hauptberufliche Betreuungsperson bestellt werden. Eine rechtliche Betreuung wird nur eingerichtet, wenn die erforderliche Hilfe nicht auf andere Weise, beispielsweise durch die Unterstützung nahestehender Personen oder anderer Dienste, erfolgen kann (andere Hilfen). Gegen den freien Willen eines Volljährigen darf keine Betreuung eingerichtet werden. Eine Betreuerbestellung ist auch dann nicht erforderlich, wenn die betroffene Person vor Eintritt des Betreuungsfalles eine wirksame Vorsorgevollmacht erteilt hat. Eine wichtige Aufgabe der Betreuungsbehörde ist daher, Betroffene und andere interessierte Personen über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen zu informieren, aber auch zu Vollmachten und Betreuungsverfügungen. Die Betreuungsbehörde ist darüber hinaus ermächtigt, Unterschriften unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen öffentlich zu beglaubigen.

TIPP!

Die für Sie zuständige Ansprechperson (Zuständigkeit nach Anfangsbuchstabe des Nachnamens) kann telefonisch bei der Betreuungsbehörde des Landratsamtes erfragt werden:

Landratsamt Enzkreis – Gesundheitsamt / Betreuungsbehörde

Bahnhofstraße 28
75172 Pforzheim

Sozialrechtsberatung

Der Sozialverband VdK Pforzheim-Enzkreis bietet Beratung und Rechtsschutz durch einen Sozialreferenten. Dieser vertritt Sie vor den Sozialbehörden, stellt Anträge wie zum Beispiel auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft, legt für Sie Widerspruch ein, wenn Rechte verwehrt werden und vertritt Mitglieder vor Sozialgerichten.

Sozialverband VdK – KV Pforzheim-Enzkreis

Bissinger Straße 8
75172 Pforzheim
Sprechzeiten: Mo 14 – 17 Uhr, Mi 9 – 12.30 Uhr

Rechtsberatung und Prozesskostenbeihilfe

Personen mit geringem Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Rechtsberatung und Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beantragen. Weitere Auskünfte erteilt das Amtsgericht.

Amtsgericht Pforzheim

Lindenstraße 8
75175 Pforzheim
für Birkenfeld, Eisingen, Engelsbrand, Ispringen, Kämpfelbach, Keltern, Kieselbronn, Königsbach-Stein, Neuenbürg, Neuhausen, Neulingen, Niefern-Öschelbronn, Ölbronn-Dürrn, Remchingen, Straubenhardt und Tiefenbronn

Amtsgericht Maulbronn

Klosterstraße 1
75433 Maulbronn
für Maulbronn, Friolzheim, Heimsheim, Illingen, Knittlingen, Mönsheim, Mühlacker, Ötisheim, Sternenfels, Wiernsheim, Wimsheim und Wurmberg

Vorsorgevollmacht

Durch eine Krankheit oder einen Unfall kann jeder Mensch in die Lage kommen, die eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können. Mit einer Vorsorgevollmacht ist es möglich, einer erwachsenen Person die Erlaubnis zu geben, Ihre Angelegenheiten für Sie zu regeln und Entscheidungen für Sie zu treffen. Auch die eigenen Kinder oder die Ehepartner dürfen ohne eine Vollmacht keine verbindlichen Entscheidungen für Sie treffen und haben kein Recht, persönliche Auskünfte zu erhalten. Eine bevollmächtigte Person ist dazu berechtigt, für Sie verbindliche Entscheidungen zu treffen für die Aufgaben, die in der Vollmacht festgelegt sind. Deshalb ist es wichtig, nur dann eine Person zu bevollmächtigen, wenn zu ihr ein uneingeschränktes Vertrauensverhältnis besteht. Es gibt verschiedene Aufgabengebiete, in denen die Vollmacht gelten kann. Zum Beispiel sind das die Bereiche Gesundheitssorge, Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten, Vermögenssorge oder Vertretung vor Behörden.

Die Vollmacht kann in allen Bereichen gelten, oder sie kann auf einzelne Bereiche beschränkt sein. Man spricht von einer Generalvollmacht, wenn die Vollmacht „zur Vertretung in allen Angelegenheiten“ berechtigt. Diese allgemeine Formulierung deckt allerdings wichtige Fälle beispielsweise aus dem gesundheitlichen Bereich nicht ab. Damit die Vollmacht in allen Bereichen gilt, müssen alle Aufgabengebiete einzeln benannt werden. Für den Bereich Vermögenssorge sprechen Sie bitte Ihre Bank an, welche Formulare akzeptiert werden. Eine Vorsorgevollmacht muss eigenhändig unterschrieben sein. Eine notarielle Beurkundung ist nur für manche Bereiche, wie zum Beispiel Immobiliengeschäfte oder die Aufnahme von Darlehen, zwingend notwendig. Durch eine notarielle Beurkundung lassen sich außerdem spätere Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmacht vermeiden. Notarkanzleien und Rechtsanwaltskanzleien bieten Beratung dazu an. Auch die Betreuungsbehörde des Enzkreises kann Unterschriften unter Vorsorgevollmachten öffentlich beglaubigen (siehe 1.9 Betreuungsbehörde).

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Betreuungsverfügung

Wer die eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln kann und keine Vorsorgevollmacht erteilt hat, benötigt möglicherweise eine gesetzliche Betreuung. Für die Bestellung einer Person, die diese gesetzlichen Betreuung übernehmen kann, ist das Betreuungsgericht zuständig. Das Betreuungsgericht befragt Sie, welche Person Sie sich für diese Aufgabe wünschen. Wenn Sie sich nicht mehr äußern können, werden Ihre schriftlich festgelegten Wünsche berücksichtigt. Diese schriftliche vorsorgende Verfügung zur rechtlichen Betreuung nennt man Betreuungsverfügung.

Darin kann beispielsweise festgelegt werden, welche Person diese Aufgabe übernehmen oder auch nicht übernehmen soll. Es können auch bestimmte Wünsche oder Gewohnheiten zur Pflegesituation festgehalten werden. Die Person, die die gesetzliche Betreuung für Sie übernimmt, steht unter der Kontrolle des Betreuungsgerichts – im Gegensatz zu der Person, der Sie eine Vollmacht erteilt haben.

Patientenverfügung

Solange Sie entscheidungsfähig sind, willigen Sie selbst in medizinische Maßnahmen ein. Wenn Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind, trifft die bevollmächtigte Person oder die Person, die die gesetzliche Betreuung für Sie übernommen hat, diese Entscheidungen für Sie. In einer Patientenverfügung legen Sie Ihre medizinischen Behandlungswünsche, besonders für die letzte Lebensphase, fest.

Das Notvertretungsrecht

Mit dem Notvertretungsrecht gibt es eine Vertretungsbefugnis für den Ehepartner bzw. Ehepartnerin für längstens 6 Monate. So dürfen sich Ehegatten ohne Patientenverfügung oder Vollmacht gegenseitig vertreten und die Gesundheitssorge ihres nicht entscheidungsfähigen Partners für bis zu 6 Monate übernehmen. Konkret umfasst das Notvertretungsrecht Entscheidungen über Behandlungen und Untersuchungen und vermögensrechtliche Entscheidungen, die damit im direkten Zusammenhang stehen (zum Beispiel Behandlungs- und Pflegeverträge).

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Betreuungsverein

Der Betreuungsverein bietet für Betreuer*innen kostenlose Beratung, Begleitung und Fortbildungen rund um das Thema rechtliche Betreuung und den damit zusammenhängenden Aufgaben.

Caritasverband e.V. Pforzheim – Betreuungsverein

Westliche 180
75172 Pforzheim

TIPP!

Formulare und Informationen zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung: www.justiz-bw.de www.vorsorgeregister.de (Register zur Eintragung der Vorsorgevollmacht