Ambulante Alten- und Krankenpflege
Am Gleis 3
92521 Schwarzenfeld
Jasmin Wagner-Zilch
09435 3013061
Sie suchen Hilfe für Zuhause, z.B. einen ambulanten Pflegedienst oder möchten sich über ergänzende Dienste z.B. Hausnotruf informieren? Dann lesen Sie hier weiter.
Ambulante Pflegedienste und Sozialstationen bieten neben Leistungen der Pflege (Grundpflege, Behandlungspflege) und Betreuung auch verschiedene Dienstleistungen wie z.B. Hausnotruf , Essen auf Rädern oder Fahrdienste an. Dienste mit diesen Leistungen sind mit den o.g. Smybolen gekennzeichnet.
Zeichenerklärung:
Eine aktuelle Liste der bekannten Anbieter für Betreuung und Pflege daheim („24 h-Betreuung“) sowie Vermittlungsagenturen aus Osteuropa erhalten Sie in der Fachstelle für Senioren, siehe Seite 6.
Hilfe und Unterstützung in Alltagsangelegenheiten erhalten Sie auch bei den bestehenden Nachbarschaftshilfen.
Sozial-Aktiv-Dabei: Mit dem SAD-Pass erhalten Menschen, die Sozialleistungen wie z.B. Grundsicherung beziehen, Vergünstigungen beim Öffentlichen Nahverkehr, bei Eintritten in Museen und Schwimmbäder sowie zu Veranstaltungen und Vorträgen.
Weitere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie bei der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Helga Forster
Wenn sie einen Gesprächspartner bei seelischen Belastungen, Problemen oder in einer Krise brauchen: die Telefon-Seelsorge erreichen Sie unter den genannten Rufnummern kostenfrei.
Die Wohlfahrtsverbände bieten Informationen, Hilfen und Unterstützung zu vielen Fragen des Lebens und Wohnen im Alter.
Die geriatrische Reha dient der Erhaltung und Wiedergewinnung der Selbständigkeit und Lebensqualität. Als Ziele werden genannt:
Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Die Sozialhilfe ist eine staatliche Leistung, die jeder Bürgerin und jedem Bürger unter bestimmten Umständen zusteht. Oftmals scheuen sich gerade ältere Menschen davor, Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, obwohl sie durch ihre Einkommens- oder Lebenssituation Hilfe benötigen. Wenn Sie aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus Ihrem Einkommen und Vermögen, den notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend selber bestreiten können, können Sie im Rahmen einer der nachfolgend genannten Leistungen Unterstützung erhalten: Ältere Personen, die das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen (ab 18 Jahren) durch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Personen, die das gesetzliche Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben und die befristet erwerbsunfähig sind, durch die Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Sozialhilfe, Erwerbsfähige, hilfebedürftige Personen, die noch nicht im Rentenalter sind, Leistungen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) durch das Jobcenter. Die oben genannten Hilfen zum Lebensunterhalt umfassen dabei auch die tatsächlichen Kosten für die Wohnung (z. B. Miete) und die laufenden Heizkosten, sofern sie nicht unangemessen sind. Auch die Aufwendungen für die Inanspruchnahme des sog. „Essens auf Rädern“ können als Bedarf berücksichtigt werden. Weitere Leistungen der Sozialhilfe sind z. B. die Hilfen zur Gesundheit und die Hilfe zur Pflege. Für die ambulanten Leistungen im Rahmen der Hilfe zur Pflege ist der Landkreis als örtlicher Sozialhilfeträger nur noch bis zum 31.12.2018 zuständig. Danach fällt die ambulante Hilfe zur Pflege in den Aufgabenbereich des Bezirks Oberpfalz in Regensburg, der bisher schon zuständig war, wenn in einer stationären Einrichtung Hilfe benötigt wurde. Benötigt jemand neben der Hilfe zur Pflege Leistungen im Rahmen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Hilfen zur Gesundheit, dann ist ab dem 01.01.2019 der Bezirk Oberpfalz auch für diese Leistung zuständig. Reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, um für sich eine angemessene Wohnung zu unterhalten können sowohl Mieter als auch Eigentümer von Wohnraum Wohngeld beantragen. Zu beachten ist allerdings, dass Empfänger von Sozialleistungen, bei denen bereits Kosten der Unterkunft berücksichtigt sind, kein Wohngeld erhalten können.
Auskunft und Beratung gibt es auch in Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Die Schwandorfer Tafel unterstützt Bedürftige durch Abgabe von Lebensmittelpaketen. Die Ausgabestellen befinden sich in Schwandorf und Maxhütte-Haidhof. Weitere Informationen bietet der Caritas-Kreisverband Schwandorf.
Auch die Oberviechtacher Tafel versorgt Bedürftige gegen eine freiwillige Spende mit Lebensmitteln. Ausgabestellen befinden sich in Oberviechtach und Neunburg v. Wald. Weitere Informationen bietet die Oberviechtacher Tafel e.V.
Seelische Probleme und Krisen sind nicht nur für ältere Menschen schwere Belastungen. Eine Kontakt- und Beratungsstelle bei psychischen Überbelastungen, Hilflosigkeit, Lebenskrisen und Gerontopsychiatrie ist der Sozialpsychiatrische Dienst des Diakonischen Werkes.
Die Gerontopsychiatrische Koordinationsstelle vermittelt Hilfen bei seelischen Erkrankungen im Alter, wie z.B. Depressionen, Ängsten und Psychosen. Sie ist auch Ansprechpartner für Fachleute, Ehrenamtliche, Betroffene, Angehörige und Bezugspersonen von Menschen mit Demenz.
Informationen erhalten Sie auch im Internet unter www.agvb.de oder hier: www.sega-ev.de
Fachkräfte, geschulte Helferinnen und Begleiter der Lebenshilfe Schwandorf e.V. und des Caritas-Kreisverbandes Schwandorf, bieten Hilfen für an Demenz und Alzheimer erkrankte Menschen und deren Familien.
Hilfsangebote: Beratung und Information, Gesprächskreis für die Angehörigen „Monatstreff“, nach Bedarf und Absprache stundenweise Betreuung im häuslichen Bereich, und/oder in den Betreuungsgruppen für Demenzkranke „Stüberl“ mit Hol- und Bringdienst.
Verschiedene Erbringer von Beratungs- und Unterstützungsangeboten sind im Demenznetzwerk DeNiS aktiv.
Hier werden Fragen rund um die Alzheimer-Krankheit beantwortet.
Auskunft und Beratung gibt es auch in Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Gesprächskreise / Helferkreise für Angehörige von Demenz- oder Alzheimererkrankten und Betreuungsangebote.
Palliativ-Hospiz-Netzwerk im Landkreis Schwandorf Im Landkreis Schwandorf arbeiten Vertreter der ambulanten und stationären Hospizdienste, der Hausärzte, der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV/SAPPV), der Krankenhäuser, der stationären Pflegeeinrichtungen, der ambulanten Pflegedienste, der Pflegeberatung, der kirchlichen Dienste sowie des Landratsamtes im Palliativ-Hospiz-Netzwerk zusammen.
Hospiz- und Trauerbegleitung Ausgebildete HelferInnen bieten ihre Unterstützung bei Hospiz- und Trauerbegleitung an.
Sie umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen – einschließlich ihrer Koordination – insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle. Die Betreuung von schwerstkranken Menschen erfolgt dabei im häuslichen oder familiären Bereich.
Voraussetzung für die Aufnahme in einem Hospiz ist eine Erkrankung, die nicht heilbar und weit fortgeschritten ist, die eine umfangreiche pflegerische Behandlung notwendig macht und die eine begrenzte Lebenserwartung aufweist.
Voraussichtlich im Jahr 2023 wird es auch im Landkreis Schwandorf ein stationäres Hospiz geben.