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SOZIALRECHTLICHE LEISTUNGEN


          8.13 Unterhaltspflicht               8.14 Schuldner-
          erwachsener Kinder                  beratung
          für die Eltern

                                              Die Schuldnerberatung versteht sich
          Eine Pflege im Heim ist meist so     als ganzheitliche persönliche Hilfe. Sie
          teuer, dass Rente, Erspartes und    kann keine finanzielle Unterstützung
          Pflegeversicherung nicht ausreichen.   zur Tilgung der Schulden leisten. Zu
          Beim Sozialamt kann ein Antrag auf   den Leistungen gehören z.B. die exis-
          Übernahme der Pflegekosten gestellt   tenzsichernde Krisenintervention
          werden. Das Sozialamt leistet nach-  (Wohnungserhalt, Verhinderung einer
          rangig, und es wird daher erst ge-  Energie sperre etc.), die Schaffung ei-
          prüft, ob Hilfsbedürftige gegenüber   nes Überblickes über die bestehen-
          Angehörigen Ansprüche auf Unter-    den finanziellen Verhältnisse, Erstel-
          haltszahlungen haben.               lung eines Haushaltplanes, Schaffung
                                              eines Gesamtüberblicks über die
          Volljährige Kinder sind unterhalts-  Schuldensituation, Schuldnerschutz
          pflichtig. Allerdings muss dazu seit   (Pfändungsschutz), Überprüfung von
          2020 das  jährliche Gesamt-Brutto-  Forderungen auf Rechtmäßigkeit und
          Einkommen aus Lohn, Verpachtung,    Entwicklung von Sanierungsstrate-
          Zinsen etc. mehr als 100.000 Euro    gien, Kontakte/ Verhandlungen mit
          betragen. Unabhängig davon müssen   Gläubigern aufnehmen im Hinblick
          vertraglich eingegangene Unterhalts-  auf Ratenzahlungen, Stundungen,
          verpflichtungen wie z.B. bei der     Vergleiche, Tilgungspläne usw.
          Haus-, Hof- oder Firmenübergabe
          erfüllt werden. Dingliche Rechte wie   Landratsamt Biberach
                                              Schuldnerberatung
          Wohnrecht oder Naturalien werden
          in monatlich zu erbringende Geld-     07351/52-7266
          beträge umgerechnet.                  schuldnerberatung@biberach.de

          Nicht unterhaltspflichtig sind Ge-    TIPP
          schwister untereinander, Enkel, Groß-  An die Schuldnerberatung können
          eltern und verschwägerte Personen.   sich überschuldete Personen wenden,
                                               die Leistungen nach dem SGB II
                                               (Grundsicherung für Arbeitssuchen-
                                               de) oder SGB XII (Sozialhilfe) beziehen.







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