Page 107 - Älter werden im Landkreis Biberach
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8.11 Hilfe zur Pflege Höhe Ihnen zustehen. Den Antrag auf
Hilfe zur Pflege müssen Sie schriftlich
Die Hilfe zur Pflege ist eine Leistung stellen. Hilfe zur Pflege erhalten Sie
der Sozialhilfe und eine Ergänzung nicht rückwirkend, sondern erst ab
zur gesetzlichen Pflegeversicherung. dem Tag der Antragstellung. SOZIALRECHTLICHE LEISTUNGEN
Sofern die Voraussetzungen erfüllt
sind, werden Kosten übernommen, TIPP
die durch die gesetzliche Pflegever- Anträge erhalten Sie bei den Stadt- /
sicherung nicht gedeckt sind bzw. der Gemeindeverwaltungen und beim
Pflegebedarf von nicht in der gesetzli- Kreissozialamt.
chen Pflegeversicherung Versicherten
gedeckt.
Landratsamt Biberach
Die Höhe der Hilfe zur Pflege richtet Kreissozialamt
sich danach, wie hoch der von der Rollinstraße 18
Pflegeversicherung übernommene 88400 Biberach
Anteil ist und danach, ob das eigene
Einkommen und Vermögen (Vermö- 07351/52-6257 oder -6342
gensfreibetrag: 10.000 Euro bei Al- www.biberach.de
leinstehenden, bei einem Paar 20.000
Euro, 500 Euro für jede weitere unter-
haltene Person) ausreicht oder das
Einkommen und Vermögen der un-
terhaltspflichtigen Verwandten zur
Deckung der Kosten herangezogen
werden kann.
8.12 Frühere
Hilfe zur Pflege umfasst die häus- Schenkungen bei
liche Pflege, Pflegehilfsmittel, Teilsta-
tionäre Pflege (Tages- und Nachtpfle- Sozialhilfe
ge), Kurzzeitpflege, Stationäre Pflege
(z.B. in Pflegeheimen). Auf Schenkungen (Geldbeträge,
Hausüberschreibungen oder Sach-
Wenn Sie in der gesetzlichen Pflege- werte) greift das Sozialamt bis zu
versicherung versichert sind, wenden zehn Jahre zurück, wobei auf die
Sie sich zunächst an diese, um zu klä- Möglichkeiten des Beschenkten Rück-
ren, welche Leistungen in welcher sicht genommen wird.
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