Page 107 - Älter werden im Landkreis Biberach
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       8.11 Hilfe zur Pflege                 Höhe Ihnen zustehen. Den Antrag auf
                                            Hilfe zur Pflege müssen Sie schriftlich
       Die Hilfe zur Pflege ist eine Leistung   stellen. Hilfe zur Pflege erhalten Sie
       der Sozialhilfe und eine Ergänzung   nicht rückwirkend, sondern erst ab
       zur gesetzlichen Pflegeversicherung.   dem Tag der Antragstellung.         SOZIALRECHTLICHE LEISTUNGEN
       Sofern die Voraussetzungen erfüllt
       sind, werden Kosten übernommen,       TIPP
       die durch die gesetzliche Pflegever-   Anträge erhalten Sie bei den Stadt- /
       sicherung nicht gedeckt sind bzw. der   Gemeindeverwaltungen und beim
       Pflegebedarf von nicht in der gesetzli-  Kreissozialamt.
       chen Pflegeversicherung Versicherten
       gedeckt.
                                              Landratsamt Biberach
       Die Höhe der Hilfe zur Pflege richtet   Kreissozialamt
       sich danach, wie hoch der von der    Rollinstraße 18
       Pflegeversicherung übernommene        88400 Biberach
       Anteil ist und danach, ob das eigene
       Einkommen und Vermögen (Vermö-         07351/52-6257 oder -6342
       gensfreibetrag: 10.000 Euro bei Al-    www.biberach.de
       leinstehenden, bei einem Paar 20.000
       Euro, 500 Euro für jede weitere unter-
       haltene Person) ausreicht oder das
       Einkommen und Vermögen der un-
       terhaltspflichtigen Verwandten zur
       Deckung der Kosten herangezogen
       werden kann.
                                            8.12 Frühere
       Hilfe zur Pflege umfasst die häus-    Schenkungen bei
       liche Pflege, Pflegehilfsmittel, Teilsta-
       tionäre Pflege (Tages- und Nachtpfle-  Sozialhilfe
       ge), Kurzzeitpflege, Stationäre Pflege
       (z.B. in Pflegeheimen).               Auf Schenkungen (Geldbeträge,
                                            Hausüberschreibungen oder Sach-
       Wenn Sie in der gesetzlichen Pflege-  werte) greift das Sozialamt bis zu
       versicherung versichert sind, wenden   zehn Jahre zurück, wobei auf die
       Sie sich zunächst an diese, um zu klä-  Möglichkeiten des Beschenkten Rück-
       ren, welche Leistungen in welcher    sicht genommen wird.



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