Page 104 - Älter werden im Landkreis Biberach
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SOZIALRECHTLICHE LEISTUNGEN
tagen aktiviert, betreut und gepflegt. LEISTUNGEN FÜR PFLEGEPERSONEN
Der monatliche Entlastungsbetrag in qualifizierte Pflegeberatung, auf
Höhe von 131 Euro kann für den Wunsch in der Häuslichkeit des Be-
nicht pflegebedingten Aufwand bei troffenen
Tages- oder Kurzzeitpflege oder für Pflegekurse: Auf Wunsch wird die
Angebote zur Unterstützung im Alltag Schulung in der häuslichen Umge-
verwendet werden. Seit Dezember bung durchgeführt
2024 ist es in Baden-Württemberg zu- Zahlung von 50 Prozent des Pflege-
dem möglich, diesen Betrag für eh- geldes bei Kurzzeit- und Verhin-
renamtlich engagierte Einzelhelferin- derungspflege
nen und Einzelhelfer einzusetzen, die Rentenbeiträge für Pflegeper-
im häuslichen Umfeld Unterstützung sonen, wenn wenigstens zehn
leisten. Stunden pro Woche Pflegeauf-
wand besteht. Die Pflegeperson
darf höchstens 30 Stunden pro
TIPP Entlastungsbetrag für ehren-
amtlich engagierte Einzelhelfer:innen Woche erwerbstätig sein. Nur mög-
lich bei Pflegegrad 2-5. Auf Antrag
werden auch Beiträge zur Kranken-
versicherung übernommen.
sozialministerium. Beiträge an die Arbeitslosen- und
baden-wuerttemberg.de Unfallversicherung, so dass nach
der Pflege Arbeitslosengeld sowie
Arbeitsförderung beantragt wer-
PFLEGEHILFSMITTEL den kann, wenn vor der Pflege eine
Zur „Linderung der Beschwerden“ Versicherungspflicht bestand oder
oder zur „Erleichterung der Pflege“ Leistungen bezogen wurden.
verleihen die zuständigen Pflege- und
Krankenkassen nach ärztlicher Ver- FREISTELLUNGEN FÜR BERUFS-
ordnung oder auf Empfehlung des TÄTIGE PFLEGENDE ANGEHÖRIGE
medizinischen Dienstes Pflegehilfs- Kurzzeitige Arbeitsverhinderung im
mittel wie z.B. Rollstuhl, Toilettenstuhl akuten Notfall: Berufstätige können
oder Badelifter. Die Eigenbeteiligung sich kurzfristig bis zu zehn Tage jähr-
beträgt maximal 25 Euro. Mit der Aus- lich bei einer akut auftretenden Pfle-
lieferung wird meist ein Sanitätshaus gesituation von nahen Angehörigen
beauftragt. Sind Reparaturen not- für die Organisation der häuslichen
wendig oder benötigt man Ersatz, Pflege freistellen lassen und für diese
wendet man sich an die zuständige Zeit Pflegeunterstützungsgeld (90
Kasse. Prozent des Nettoentgelts) bei der
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