Page 105 - Älter werden im Landkreis Biberach
P. 105
8
Pflegekasse des Betroffenen beantra- VOLLSTATIONÄRE PFLEGE
gen. Der Arbeitgeber muss umge- Ist eine häusliche oder teilstationäre
hend informiert werden. Pflege nicht möglich, haben Pflegebe-
dürftige einen Anspruch auf vollsta-
Unbezahlte Pflegezeit: Eine längerfris- tionäre Pflege. Die Pflegekassen be-
tige Freistellung bis zu sechs Monaten teiligen sich an den pflegebedingten SOZIALRECHTLICHE LEISTUNGEN
kann in Betrieben mit mehr als 15 Ar- Aufwendungen mit einer Pauschale
beitnehmern beantragt werden. Für pro Monat. Das Pflegeheim rechnet
diese Zeit kann ein zinsloses Darle- diese Leistung direkt mit der Pflege-
hen bis 50 Prozent des Nettogehalts kasse ab.
beim Bundesamt für Familie und zivil-
gesellschaftliche Aufgaben beantragt Der Eigenanteil für die Kosten von
werden. Pflege, Unterkunft, Verpflegung und
Investition trägt der Pflegebedürftige
Familienpflegezeit: Bei der Familien- selbst. Der Eigenanteil für die reine
pflegezeit kann über einen Zeitraum Pflege sinkt seit 2024 im ersten Jahr
von 24 Monaten die Arbeitszeit auf um 15 Prozent, im zweiten Jahr um
mindestens 15 Wochenstunden redu- 30 Prozent, im dritten Jahr um 50 Pro-
ziert werden. Dies ist nur in Betrieben zent und danach 75 Prozent.
mit mehr als 25 Beschäftigten (ohne
Lehrlinge) möglich. Ein zinsloses Dar- TIPP
lehen kann beantragt werden. Leistungen (stationärer Bereich)
monatlich in Euro
Begleitung in der letzten Lebenspha-
se: Sie können eine bis zu dreimonati- PFLEGEGRAD 1 131
ge vollständige oder teilweise Auszeit PFLEGEGRAD 2 805
nehmen, um einen pflegebedürftigen PFLEGEGRAD 3 1.319
nahen Angehörigen in der letzten Le- PFLEGEGRAD 4 1.855
bensphase zu begleiten. Ein Pflege- PFLEGEGRAD 5 2.096
grad ist nicht erforderlich.
TIPP
www.wege-zur-pflege.de
ÄLTER WERDEN IM LANDKREIS BIBERACH 105

