Page 106 - Älter werden im Landkreis Biberach
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SOZIALRECHTLICHE LEISTUNGEN
8.10 Grundsicherung von 10.000 Euro für jede erwachsene
im Alter Person, für jede weitere unterhaltene
Person zusätzlich 500 Euro. Außer-
dem ist ein angemessenes selbst-
Grundsicherung im Alter und bei Er- genutztes Wohneigentum geschützt.
werbsminderung sind Leistungen der Unterhaltsansprüche gegenüber Kin-
Sozialhilfe. Diese können von Per- dern und Eltern werden nicht berück-
sonen beantragt werden, die die ge- sichtigt, sofern deren jährliches Ge-
setzliche Altersgrenze erreicht haben samteinkommen unter einem Betrag
oder die aus medizinischen Gründen von 100.000 Euro liegt.
dauerhaft voll erwerbsgemindert sind
und deren Einkommen und Ver-
mögen für die Deckung des Lebens- TIPP
unterhalts nicht ausreichen. Anträge erhalten Sie direkt beim
Leistungen der Grundsicherung: Kreissozialamt, bei den Stadtverwal-
Der Regelsatz in Höhe von 563 tungen und Bürgermeisterämtern.
Euro für Alleinstehende und 506 Online Antragstellung über Service-
Euro pro Person bei zwei erwach- BW:
senen Leistungsberechtigten, die
einen gemeinsamen Haushalt füh-
ren (Stand 2024)
Angemessene Kosten für Unter- www.sozialplattform.de
kunft und Heizung
Evtl. Mehrbedarfe (z.B. bei Per-
sonen mit Merkzeichen G oder aG
im Schwerbehindertenausweis)
Kranken- und Pflegeversicherungs- Landratsamt Biberach –
beiträge im Einzelfall Beratungsstelle
angemessene Beiträge zu einer Grundsicherung im Alter
Haftpflicht- und/oder Hausratver- Stefanie Hofbaur-Schmid
sicherung 07351/52-7590
beratungsstelle.kreissozialamt
Einkommen und Vermögen des Ehe- @biberach.de
gatten oder des Lebenspartners wird www.biberach.de
berücksichtigt, soweit dieses den Ei-
genbedarf übersteigt. Nicht ange-
rechnet wird Geldvermögen in Höhe
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