Page 106 - Älter werden im Landkreis Biberach
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SOZIALRECHTLICHE LEISTUNGEN




          8.10 Grundsicherung                 von 10.000 Euro für jede erwachsene
          im Alter                            Person, für jede weitere unterhaltene
                                              Person zusätzlich 500 Euro. Außer-
                                              dem ist ein angemessenes selbst-
          Grundsicherung im Alter und bei Er-  genutztes Wohneigentum geschützt.
          werbsminderung sind Leistungen der   Unterhaltsansprüche gegenüber Kin-
          Sozialhilfe. Diese können von Per-  dern und Eltern werden nicht berück-
          sonen beantragt werden, die die ge-  sichtigt, sofern deren jährliches Ge-
          setzliche Altersgrenze erreicht haben   samteinkommen unter einem Betrag
          oder die aus medizinischen Gründen   von 100.000 Euro liegt.
          dauerhaft voll erwerbsgemindert sind
          und deren Einkommen und Ver-
          mögen für die Deckung des Lebens-    TIPP
          unterhalts nicht ausreichen.         Anträge erhalten Sie direkt beim
          Leistungen der Grundsicherung:       Kreissozialamt, bei den Stadtverwal-
            Der Regelsatz in Höhe von 563      tungen und Bürgermeisterämtern.
            Euro für Alleinstehende und 506    Online Antragstellung über Service-
            Euro pro Person bei zwei erwach-   BW:
            senen Leistungsberechtigten, die
            einen gemeinsamen Haushalt füh-
            ren (Stand 2024)
            Angemessene Kosten für Unter-         www.sozialplattform.de
            kunft und Heizung
            Evtl. Mehrbedarfe (z.B. bei Per-
            sonen mit Merkzeichen G oder aG
            im Schwerbehindertenausweis)
            Kranken- und Pflegeversicherungs-  Landratsamt Biberach  –
            beiträge im Einzelfall            Beratungsstelle
            angemessene Beiträge zu einer     Grundsicherung im Alter
            Haftpflicht- und/oder Hausratver-    Stefanie Hofbaur-Schmid
            sicherung                           07351/52-7590
                                                beratungsstelle.kreissozialamt
          Einkommen und Vermögen des Ehe-       @biberach.de
          gatten oder des Lebenspartners wird   www.biberach.de
          berücksichtigt, soweit dieses den Ei-
          genbedarf übersteigt. Nicht ange-
          rechnet wird Geldvermögen in Höhe




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