Page 95 - Älter werden im Landkreis Biberach
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       7.6 Rechtsberatung,                  der Formulierung und bewahren das
                                            notarielle Testament auf. Ein Erbver-
       Prozesskostenhilfe                   trag muss durch den Erblasser per-
                                            sönlich und bei gleichzeitiger Anwe-
       Wer sich bei rechtlichen Fragen und   senheit aller Vertragspartner vor ei-
       Problemen wegen geringen Einkom-     nem Notar geschlossen werden. Die-
       mens keinen Anwalt leisten kann,     se vertragsmäßige Verfügung bindet   RECHTSFRAGEN, VORSORGE, TODESFALL
       hat bei Erfolgsaussicht Anspruch auf   den Erblasser.
       Beratungs- oder Prozesskostenhilfe.
       Es gelten Einkommensgrenzen,
       Nachweise sind erforderlich.         7.8 Schenkungen

       Amtsgericht Biberach                 Bei größeren Vermögen kann es sich
       Alter Postplatz 4 · 88400 Biberach   aus steuerlichen Gründen oder zur
          07351/59-0                        Verringerung des Pflichtteils anbie-
          www.amtsgericht-biberach.de       ten, mit der Verteilung seines Vermö-
                                            gens schon zu Lebzeiten mithilfe von
                                            Schenkungen innerhalb der Steuer-
                                            freibeträge zu beginnen. Für Schen-
                                            kungen gelten die gleichen Steuerfrei-
       7.7 Letztwillige                     beträge wie bei der Erbschaftssteuer
       Verfügungen:                         für einen Zeitraum von zehn Jahren.
       Testament und                        Im Todesfall werden vom Finanzamt
                                            Schen kungen, die weniger als zehn
       Erbvertrag                           Jahre zurückliegen, steuerlich dem
                                            Nachlass zugerechnet.
       Wer Streit und Unklarheit unter sei-
       nen Erben vermeiden will, sollte ein   TIPP
       Testament verfassen oder einen Erb-   Bevor man eine größere Schenkung,
       vertrag schließen. Ein selbst verfass-  die Überschreibung eines Grund-
       tes Testament ist nur gültig, wenn es   stücks oder einer Wohnung vor-
       eigenhändig und handschriftlich ge-   nimmt, empfiehlt es sich, den Rat ei-
       schrieben und unterschrieben wird,    nes Notars oder Steuerberaters ein-
       versehen mit Ort und Datum. Wer       zuholen!
       keinen Fehler bei der Abfassung ei-
       nes Testaments machen will, sollte
       ein öffentliches (notarielles) Testa-
       ment errichten. Notare beraten bei


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