Page 93 - Älter werden im Landkreis Biberach
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Im Gegensatz zum Bevollmächtigten 7.2 Patienten-
steht er unter Aufsicht des Betreu-
ungsgerichts und muss Rechenschaft verfügung
über finanzielle und andere Entschei-
dungen ablegen. In einer Patientenverfügung kann der
Wille über die Art und Weise ärzt-
Eine Betreuungsverfügung ist für das licher Behandlung erklärt werden, für
Betreuungsgericht hilfreich, in der den Fall, dass man nicht mehr selbst RECHTSFRAGEN, VORSORGE, TODESFALL
der Betroffene die Person des Be- entscheiden kann. Die Patientenver-
treuers vorschlägt. fügung muss schriftlich abgefasst
werden. Die Patientenverfügung ist
TIPP für den Arzt verbindlich, wenn der
Die Betreuungsbehörde kann für Wille des Patienten eindeutig und si-
eine Gebühr von 10 Euro eine cher festgestellt ist. Es empfiehlt sich,
Urkunde öffentlich beglaubigen. ausreichende Informationen einzuho-
Zudem gibt es hier kostenlose len und sich mit Angehörigen und
Vordrucke der Vorsorgevollmacht. dem Hausarzt zu besprechen. Mitglie-
der des Arbeitskreises „Vorsorge tref-
fen“ geben Auskunft in Sprechstun-
Auskünfte zur gesetzlichen Betreuung den in den Rathäusern im Landkreis
erhalten Sie hier: Biberach.
Landratsamt Biberach TIPP
Betreuungsbehörde Weitere Unterstützung leisten
07351/5267225 Betreuungsverein, Caritas, Diakonie,
betreuungsbehoerde@ Gesundheitsamt und Notare.
biberach.de
www.biberach.de Nähere Informationen finden Sie
auch hier:
Betreuungsverein
Landkreis Biberach
07351/17869
www.betreuungsverein-bc.de www.basisversorgung-
biberach.de
Amtsgericht Biberach
07351/59-0
Amtsgericht Riedlingen
07371/187-0
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