Page 102 - Älter werden im Landkreis Biberach
P. 102
SOZIALRECHTLICHE LEISTUNGEN
8.10 Zu wenig Rente: ners wird berücksichtigt, soweit
Grundsicherung im Alter dieses den Eigenbedarf übersteigt.
Nicht angerechnet wird Geldver-
Grundsicherung im Alter und bei mögen in Höhe von 10.000 Euro
Erwerbsminderung sind Leistungen für jede erwachsene Person, für
der Sozialhilfe. Diese können von jede weitere unterhaltene Person
Personen beantragt werden, die zusätzlich 500 Euro. Außerdem ist
die gesetzliche Altersgrenze er- ein angemessenes selbstgenutztes
reicht haben oder die aus medizini- Wohneigentum geschützt. Unter-
8 schen Gründen dauerhaft voll er- haltsansprüche gegenüber Kindern
werbsgemindert sind und deren und Eltern werden nicht berück-
Einkommen und Vermögen für die sichtigt, sofern deren jährliches
Deckung des Lebensunterhalts Gesamteinkommen unter einem
nicht ausreichen. Betrag von 100.000 Euro liegt.
Leistungen der Grundsicherung:
Der Regelsatz in Höhe von 563 TIPP
Euro für Alleinstehende und 506 Anträge erhalten Sie direkt beim Kreis-
sozialamt, bei den Stadtverwaltungen
Euro pro Person bei zwei er-
und Bürgermeisterämtern. Online An-
wachsenen Leistungsberechtig-
tragstellung über Service-BW:
ten, die einen gemeinsamen
Haushalt führen (Stand 2024) www.service-bw.de
Angemessene Kosten für Unter-
kunft und Heizung
Landratsamt Biberach
Evtl. Mehrbedarfe (z.B. bei Perso- Kreissozialamt
nen mit Merkzeichen G oder aG 07351/52-6257 oder -6342
im Schwerbehindertenausweis) www.biberach.de
Kranken- und Pflegeversiche-
rungsbeiträge im Einzelfall Landratsamt Biberach –
Beratungsstelle
angemessene Beiträge zu einer Grundsicherung im Alter
Haftpflicht- und/oder Hausrat- Stefanie Hofbaur-Schmid
versicherung 07351/52-7590
Einkommen und Vermögen des beratungsstelle.kreissozialamt
@biberach.de
Ehegatten oder des Lebenspart-
102