Page 102 - Älter werden im Landkreis Biberach
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SOZIALRECHTLICHE LEISTUNGEN




           8.10 Zu wenig Rente:              ners wird berücksichtigt, soweit
           Grundsicherung im Alter           dieses den Eigenbedarf übersteigt.
                                             Nicht angerechnet wird Geldver-
           Grundsicherung im Alter und bei   mögen in Höhe von 10.000 Euro
           Erwerbsminderung sind Leistungen   für jede erwachsene Person, für
           der Sozialhilfe. Diese können von   jede weitere unterhaltene Person
           Personen beantragt werden, die    zusätzlich 500 Euro. Außerdem ist
           die gesetzliche Altersgrenze er-  ein angemessenes selbstgenutztes
           reicht haben oder die aus medizini-  Wohneigentum geschützt.  Unter-
  8        schen Gründen dauerhaft voll er-  haltsansprüche gegenüber Kindern
           werbsgemindert sind und deren     und Eltern werden nicht berück-
           Einkommen und Vermögen für die    sichtigt, sofern deren jährliches
           Deckung des Lebensunterhalts      Gesamteinkommen unter einem
           nicht ausreichen.                 Betrag von 100.000 Euro liegt.
           Leistungen der Grundsicherung:

             Der Regelsatz in Höhe von 563    TIPP
             Euro für Alleinstehende und 506   Anträge erhalten Sie direkt beim Kreis-
                                              sozialamt, bei den Stadtverwaltungen
             Euro pro Person bei zwei er-
                                              und Bürgermeisterämtern. Online An-
             wachsenen Leistungsberechtig-
                                              tragstellung über Service-BW:
             ten, die einen gemeinsamen
             Haushalt führen (Stand 2024)       www.service-bw.de
             Angemessene Kosten für Unter-
             kunft und Heizung
                                              Landratsamt Biberach
             Evtl. Mehrbedarfe (z.B. bei Perso-  Kreissozialamt
             nen mit Merkzeichen G oder aG      07351/52-6257 oder -6342
             im Schwerbehindertenausweis)       www.biberach.de
             Kranken- und Pflegeversiche-
             rungsbeiträge im Einzelfall      Landratsamt Biberach  –
                                              Beratungsstelle
             angemessene Beiträge zu einer    Grundsicherung im Alter
             Haftpflicht- und/oder Hausrat-      Stefanie Hofbaur-Schmid
             versicherung                       07351/52-7590
           Einkommen und Vermögen des           beratungsstelle.kreissozialamt
                                                @biberach.de
           Ehegatten oder des Lebenspart-
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