Page 97 - Älter werden im Landkreis Biberach
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Damit die Angehörigen ungestört Ab- Für eine Feuerbestattung muss eine
schied nehmen können, sollten sie Willenserklärung des nächsten Ange-
kurz nach dem Eintreten des Todes hörigen oder eine Verfügung des Ver-
die Aufgaben des Bestatters bestim- storbenen vorliegen. Die Urne kann
men. Je nach Bedürfnis und Finanzen entweder in einem Wahl- oder Rei-
sind dies die Überführung, die hygie- hengrab, in einer Gemeinschaftsgrab-
nische Versorgung, die Einsargung stätte, anonym, in einem Bestat-
des Verstorbenen, der Erwerb des tungswald oder auf See beigesetzt RECHTSFRAGEN, VORSORGE, TODESFALL
Grabes über die Friedhofsverwaltung, werden.
die gesamte Organisation der Trauer-
feier und Bestattung, Zeitungsanzei- Sechs Wochen nach der Beisetzung
gen sowie die Information der Behör- sollte das Grab abgeräumt und die
den, Dienstleister und der Versiche- Grabpflege organisiert werden. Der
rungen. Grabstein darf frühestens nach sechs
bis acht Monaten aufgestellt werden.
Die Sterbeurkunde wird vom Stan - Wenn Angehörige das Grab nicht
des amt des Sterbeortes ausgestellt. selbst pflegen können, empfiehlt sich
Dafür müssen Totenschein, Geburts- ein Grabpflegevertrag mit der Fried-
urkunde, Personalausweis des Ver- hofsgärtnerei.
storbenen sowie je nach Familien-
stand die Heiratsurkunde (Familien-
stammbuch) vorgelegt werden.
Die Bestattung selbst kann als Erd-,
Feuer- oder Seebestattung vor-
genommen werden. Die Art der Be-
stattung richtet sich nach dem Willen
der verstorbenen Person. Sind die
Wünsche des Verstorbenen nicht be-
kannt, bestimmen die Angehörigen
die Bestattungsart.
Bei einer Erdbestattung muss das
Nutzungsrecht für eine Grabstelle er-
worben werden. Dieses ist zeitlich be-
grenzt (10 bis 30 Jahre). Reihengräber
(ohne Einfluss auf die Lage) sind
preiswerter als Wahlgräber, bei de-
nen die Lage und Größe bestimmt
werden kann.
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