Page 97 - Älter werden im Landkreis Biberach
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       Damit die Angehörigen ungestört Ab-  Für eine Feuerbestattung muss eine
       schied nehmen können, sollten sie    Willenserklärung des nächsten Ange-
       kurz nach dem Eintreten des Todes    hörigen oder eine Verfügung des Ver-
       die Aufgaben des Bestatters bestim-  storbenen vorliegen. Die Urne kann
       men. Je nach Bedürfnis und Finanzen   entweder in einem Wahl- oder Rei-
       sind dies die Überführung, die hygie-  hengrab, in einer Gemeinschaftsgrab-
       nische Versorgung, die Einsargung    stätte, anonym, in einem Bestat-
       des Verstorbenen, der Erwerb des     tungswald oder auf See beigesetzt    RECHTSFRAGEN, VORSORGE, TODESFALL
       Grabes über die Friedhofsverwaltung,   werden.
       die gesamte Organisation der Trauer-
       feier und Bestattung, Zeitungsanzei-  Sechs Wochen nach der Beisetzung
       gen sowie die Information der Behör-  sollte das Grab abgeräumt und die
       den, Dienstleister und der Versiche-  Grabpflege organisiert werden. Der
       rungen.                              Grabstein darf frühestens nach sechs
                                            bis acht Monaten aufgestellt werden.
       Die Sterbeurkunde wird vom Stan -    Wenn Angehörige das Grab nicht
       des amt des Sterbeortes ausgestellt.   selbst pflegen können, empfiehlt sich
       Dafür müssen Totenschein, Geburts-   ein Grabpflegevertrag mit der Fried-
       urkunde, Personalausweis des Ver-    hofsgärtnerei.
       storbenen sowie je nach Familien-
       stand die Heiratsurkunde (Familien-
       stammbuch) vorgelegt werden.

       Die Bestattung selbst kann als Erd-,
       Feuer- oder Seebestattung vor-
       genommen werden. Die Art der Be-
       stattung richtet sich nach dem Willen
       der verstorbenen Person. Sind die
       Wünsche des Verstorbenen nicht be-
       kannt, bestimmen die Angehörigen
       die Bestattungsart.

       Bei einer Erdbestattung muss das
       Nutzungsrecht für eine Grabstelle er-
       worben werden. Dieses ist zeitlich be-
       grenzt (10 bis 30 Jahre). Reihengräber
       (ohne Einfluss auf die Lage) sind
       preiswerter als Wahlgräber, bei de-
       nen die Lage und Größe bestimmt
       werden kann.
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