Page 98 - Älter werden im Landkreis Biberach
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SOZIALRECHTLICHE LEISTUNGEN


            TIPP
            Leistungen (ambulanter Bereich) monatlich in Euro
            LEISTUNGEN                       PFLEGEGRADE
                                             1      2      3      4      5

           Pflegegeld                                                                347      599      800      990
           Entlastungsbetrag                          131      131     131     131     131
           Pflegesachleistung                                       796   1.497   1.859   2.299
           (bei Betreuung durch Pflegedienst)
           Tages-/Nachtpflege                                     721  1.357   1.685   2.085
  8        Zuschlag pro Person in einer Wohngruppe:         224      224      224      224      224








            WEITERE LEISTUNGEN             ZEITRAUM                     EURO
            Verhinderungspflege*           Jährlich bis zu 8 Wochen   1.685
            ab Pflegegrad 2
            (Mittel der Kurzzeitpflege können i. H. v. 843
            Euro auf die Verhinderungspflege erhöht werden)
            Kurzzeitpflege*                jährlich bis zu 8 Wochen   1.854
            Der Betrag der Verhinderungspflege kann in
            vollem Umfang für die Kurzzeitpflege genutzt
            werden.
            Pflegehilfsmittel              monatlich                     42
            (zum Verbrauch; z.B. Einmalhandschuhe,
            Desinfektionsmittel) Belege sind vorzulegen!
            Zuschuss für Wohnumfeld       Einmalig (Mehrmals, nur wenn   4.180
            verbessernde Maßnahmen        weitere Umbauten z.B. wegen
                                          Verschlechterung des Gesund-
            (Achtung nicht ohne Zusage der Kasse
            beginnen!)                    heitszustandes notwendig sind)
            Wenn mehrere Betroffene in einer   2.613 je Person      16.720
            Wohngruppe zusammenleben

            Technische Hilfen             Nach Bedarf, Eigenanteil max. 25 Euro
            (Roll-, Toilettenstuhl, Badewannenlifter)


           *Ab 1.7.2025 Zusammenfassung der Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsa-
           men Jahresbetrag in Höhe von 3.539 Euro, der flexibel genutzt werden kann. Junge Pflegebedürftige unter 25
           können das zusammengefasste Budget bereits seit 2024 nutzen.
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