Page 98 - Älter werden im Landkreis Biberach
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SOZIALRECHTLICHE LEISTUNGEN
TIPP
Leistungen (ambulanter Bereich) monatlich in Euro
LEISTUNGEN PFLEGEGRADE
1 2 3 4 5
Pflegegeld 347 599 800 990
Entlastungsbetrag 131 131 131 131 131
Pflegesachleistung 796 1.497 1.859 2.299
(bei Betreuung durch Pflegedienst)
Tages-/Nachtpflege 721 1.357 1.685 2.085
8 Zuschlag pro Person in einer Wohngruppe: 224 224 224 224 224
WEITERE LEISTUNGEN ZEITRAUM EURO
Verhinderungspflege* Jährlich bis zu 8 Wochen 1.685
ab Pflegegrad 2
(Mittel der Kurzzeitpflege können i. H. v. 843
Euro auf die Verhinderungspflege erhöht werden)
Kurzzeitpflege* jährlich bis zu 8 Wochen 1.854
Der Betrag der Verhinderungspflege kann in
vollem Umfang für die Kurzzeitpflege genutzt
werden.
Pflegehilfsmittel monatlich 42
(zum Verbrauch; z.B. Einmalhandschuhe,
Desinfektionsmittel) Belege sind vorzulegen!
Zuschuss für Wohnumfeld Einmalig (Mehrmals, nur wenn 4.180
verbessernde Maßnahmen weitere Umbauten z.B. wegen
Verschlechterung des Gesund-
(Achtung nicht ohne Zusage der Kasse
beginnen!) heitszustandes notwendig sind)
Wenn mehrere Betroffene in einer 2.613 je Person 16.720
Wohngruppe zusammenleben
Technische Hilfen Nach Bedarf, Eigenanteil max. 25 Euro
(Roll-, Toilettenstuhl, Badewannenlifter)
*Ab 1.7.2025 Zusammenfassung der Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsa-
men Jahresbetrag in Höhe von 3.539 Euro, der flexibel genutzt werden kann. Junge Pflegebedürftige unter 25
können das zusammengefasste Budget bereits seit 2024 nutzen.
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