Page 101 - Älter werden im Landkreis Biberach
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                                            8.9 Pflegeversicherung


                                            DIE PFLEGEVERSICHERUNG
                                            Ein Antrag auf Leistungen muss bei
                                            der jeweiligen Pflegekasse gestellt
                                            werden. Der  Medizinische Dienst     SOZIALRECHTLICHE LEISTUNGEN
                                            (MD) prüft in der Regel innerhalb von
                                            fünf Wochen den Hilfebedarf. Das
                                            Gutachten wird auf Wunsch mit dem
       8.8 Kranken-                         Bescheid der Pflegekasse zugeschickt

       versicherung                         und empfiehlt aufgrund des fest-
                                            gestellten Bedarfs den entsprechen-
                                            den Pflegegrad. Der Hilfebedarf wird
       HÄUSLICHE BETREUUNG / KURZ-          durch die Vergabe von Punkten je
       ZEITPFLEGE STATT KRANKENHAUS         nach Beeinträchtigung aus folgenden
       Wer nicht dauernd, also länger als   sechs Bereichen ermittelt:
       sechs Monate pflegebedürftig ist,     1. Mobilität
       kann bei Krankheit kurzzeitig Pflege   2. Kognitive und kommunikative Fä-
       oder hauswirtschaftliche Hilfe benöti-  higkeiten
       gen. Wenn ein Arzt dies verordnet,   3. Verhaltensweisen und psychische
       weil dadurch ein Krankenhausaufent-    Problemlagen
       halt vermieden oder verkürzt wird,   4. Selbstversorgung
       genehmigt die Krankenkasse bis zu    5. Bewältigung von und selbstständi-
       vier Wochen „häusliche Krankenpfle-     ger Umgang mit krankheits- oder
       ge“ nach § 37 – 39 SGB V. Meist über-  therapiebedingten Anforderungen
       nimmt ein Pflegedienst die Versor-      und Belastungen
       gung. Ist die Betreuung zu Hause     6. Gestaltung des Alltagslebens und
       nicht ausreichend sichergestellt, kann   sozialer Kontakte
       alternativ eine Kurzzeit-Pflegeeinrich-
       tung genutzt werden.
                                             TIPP
       BEFREIUNG ARZNEIMITTEL                Zur Vorbereitung auf die Begutach-
       Kranke Menschen, die viele Medika-    tung empfiehlt der Pflegestützpunkt
       mente benötigen, können einen An-     ein Beratungsgespräch und stellt ein
       trag auf Zuzahlungsbefreiung stellen.   Pflegeprotokoll zur Verfügung.
       Die jährliche Eigenbeteiligung der
       Versicherten liegt bei zwei Prozent
       der Bruttoeinnahmen, für chronisch
       kranke Menschen bei einem Prozent.

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