Page 99 - Älter werden im Landkreis Biberach
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8.2 Schwerbehinderung 8.3 Landesblindenhilfe
Menschen mit Behinderung sind Die Landesblindenhilfe wird un-
Menschen, die körperliche, seelische, abhängig vom Einkommen gewährt
geistige oder Sinnesbeeinträchtigun- und kann von Vollblinden oder diesen SOZIALRECHTLICHE LEISTUNGEN
gen für länger als sechs Monate ha- gleichgestellten Personen beantragt
ben. Ein Antrag auf Feststellung der werden. Voraussetzung ist ein augen-
Schwerbehinderteneigenschaft wird fachärztlicher Nachweis über die
beim Versorgungsamt gestellt. Dieses Blindheit oder eine entsprechend ein-
erteilt nach Prüfung einen Bescheid, geschränkte Sehfähigkeit.
in dem der Grad der Behinderung
(GdB), das Vorliegen von gesundheitli- Landratsamt Biberach
chen Merkmalen (Merkzeichen) und Kreissozialamt
der Wortlaut der Funktionsbeein- 07351/52-6342 oder -6257
trächtigungen angegeben wird. Bei ei- kreissozialamt@biberach.de
nem GdB von 50 oder mehr wird ein
Schwerbehindertenausweis aus-
gestellt. 8.4 Kriegsopferfürsorge
TIPP
Anträge auf Feststellung der Schwer- Anerkennung eines Versorgungs-
behinderung können auf www.ser- anspruches nach dem BVG.
vice-bw.de online gestellt werden. Landratsamt Biberach
Versorgungsamt
07351/52-7225
www.service-bw.de versorgungsamt@biberach.de
Landratsamt Biberach 8.5 Wohn-
Versorgungsamt berechtigungsschein
07351/52-7225
versorgungsamt@biberach.de Für den Einzug in eine mit öffentli-
chen Mitteln geförderte Wohnung
wird ein Wohnberechtigungsschein
benötigt. Bitte wenden Sie sich an
Ihre Stadt-/Gemeindeverwaltung.
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