Page 99 - Älter werden im Landkreis Biberach
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       8.2 Schwerbehinderung  8.3 Landesblindenhilfe


       Menschen mit Behinderung sind        Die Landesblindenhilfe wird un-
       Menschen, die körperliche, seelische,   abhängig vom Einkommen gewährt
       geistige oder Sinnesbeeinträchtigun-  und kann von Vollblinden oder diesen  SOZIALRECHTLICHE LEISTUNGEN
       gen für länger als sechs Monate ha-  gleichgestellten Personen beantragt
       ben. Ein Antrag auf Feststellung der   werden. Voraussetzung ist ein augen-
       Schwerbehinderteneigenschaft wird    fachärztlicher Nachweis über die
       beim Versorgungsamt gestellt. Dieses   Blindheit oder eine entsprechend ein-
       erteilt nach Prüfung einen Bescheid,   geschränkte Sehfähigkeit.
       in dem der Grad der Behinderung
       (GdB), das Vorliegen von gesundheitli-  Landratsamt Biberach
       chen Merkmalen (Merkzeichen) und     Kreissozialamt
       der Wortlaut der Funktionsbeein-       07351/52-6342 oder -6257
       trächtigungen angegeben wird. Bei ei-  kreissozialamt@biberach.de
       nem GdB von 50 oder mehr wird ein
       Schwerbehindertenausweis aus-
       gestellt.                            8.4 Kriegsopferfürsorge

         TIPP
         Anträge auf Feststellung der Schwer-  Anerkennung eines Versorgungs-
         behinderung können auf www.ser-    anspruches nach dem BVG.
         vice-bw.de online gestellt werden.     Landratsamt Biberach
                                            Versorgungsamt
                                              07351/52-7225

            www.service-bw.de                 versorgungsamt@biberach.de



       Landratsamt Biberach                 8.5 Wohn-
       Versorgungsamt                       berechtigungsschein
          07351/52-7225
          versorgungsamt@biberach.de        Für den Einzug in eine mit öffentli-
                                            chen Mitteln geförderte Wohnung
                                            wird ein Wohnberechtigungsschein
                                            benötigt. Bitte wenden Sie sich an
                                            Ihre Stadt-/Gemeindeverwaltung.



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